Rahmenvertrag - Bauüberwachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Bauüberwachung
Dienstleistungsramenvertrag über Bauüberwachung
Die Kölner Verkehrs - Betriebe AG im folgenden " KVB" oder " AG" genannt unterhalten seit vielen Jahren ein dynamisches Fahrgastinformationssystem mit dem die Fahrgäste über die aktuelle Fahrplanlage und über eventuell auftretende Betriebsstörungen informiert werden . Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Jahren , über 8 00 Anzeiger an den Haltestellen der KVB errichtet. Die Anzeiger sind entweder über Datenleitungen oder mittels eines GSM- Modems per Funk mit der Zentrale des Fahrgastinformationssystems verbunden. Die meisten der bisher aufgebauten Anzeiger verfügen über einen Anschluß an eine externe Spannungsversorgung entweder von der KVB AG oder der Rhein Energie. Auf den verschiedenen Betriebszweigen Stadtbahn und Bus sowie den unterschiedlichen Linien der KVB AG sind eine Vielzahl von Anzeigertypen , die an verschiedenen Masten aufgehängt sind, aufgebaut worden . Die Masten wurden entsprechend auf das Haltestellendesign abgestimmt und die Anzeiger wurden je nach Bedarf der Fahrgastinformation ausgewählt. Das heißt die Anzeiger variieren je nach Haltestelle von 4 bis 1 0 Zeilen und auch die Breite, d as Gewicht und die Bauart des Anzeigers ist unterschiedlich. Einige der Anzeiger waren bereits seit vielen Jahren im Einsatz und wurden deshalb erneuert. Dabei ist unter anderem im Nachinein
aufgefallen, dass die Verkablungen und die Absicherungen nicht mehr auf dem neusten Stand sind z . B. die Verwendung halogenfreier Kabel im unterirdischen Bereich, sowie ist der Querschnitt mancher verlegten Kabel nicht ausreichend für die von den Anlagen aufzunehmende Leistung. Daher müssen an verschiedenen Standorten Kabel ausgetauscht werden . Außerdem werden im Laufe des Jahres 2 023 und im folgenden Jahr 2024 weitere Anzeigertypen aufgrund des Alters und des Ersatzteilmangels erneuert . Dies sind unter anderem die sogenannten Großflächenanzeiger " GFA" , Stelen und Treppenabgangsanzeiger. Hierbei benötigen die GFAs ebenfalls eine neue Elektroverkabelung sowie neue Absicherungen. Diese Leistung wird in einer separaten Ausschreibung angefragt und eventuell parallel ausgeführt. Für die folgenden Maßnahmen wird eine externe Bauüberwachung benötigt, die in dem Zeitraum des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsrahmenvertrags , auf Abruf , die Bauüberwachung übernimmt. Dies ist Gegenstand des LVs.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Wertkontrakt abzuschließen, der den Abruf einer externen Bauüberwachung , für die Durchführung der Projektmaßnahmen, zur Unterstützung des Projektteams ermöglicht.
Hierbei sind folgende Maßnahmen enthalten :
· Austausch der Großflächenanzeiger und Sonderanzeiger
· Austausch / N eubau von Treppenabgangsanzeigern
· Energieversorgung der DFI Stadtbahn
Es können im Zeitraum des abgeschlossenen Dienstleistungsrahmenvertrags weitere Maßnahmen hinzukommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen
Angabe zu mindestens 1 Referenzprojekt über eine Lieferung in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, welche mit der hier zu vergebenen Lieferung vergleichbar ist.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist:
- Erfahrung der Bauüberwachung im Bereich der BOStrab
- Erfahrung der Bauüberwachung im Bereich Tiefbau (Oberfläche öffnen, schließen, Kabelkanal verlegen)
- Erfahrung der Bauüberwachung im Bereich Elektroverkabelung
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Drittunternehmen) stützen will, sind die Nachweise zur technischen bzw. wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit des Unternehmens vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft;
2. Die unter Ziff. III genannten Unterlagen für die Eignungsprüfung sind grds. mit dem Angebot des Bieters vorzulegen. Ob und inwiefern der Auftraggeber zur Nachforderung von Unterlagen und/oder Angaben in den Unterlagen berechtigt ist, wird den Bietern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt;
3. Die Verdingungsunterlagen sind unter folgender Internetadresse anzufordern: http://www.subreport.de/E64555792. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport, wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Hinske,Tel. +49221/9857838.
4. Das Angebot inkl. aller relevanten Anlagen/Nachweise sind unter http://www.subreport.de/E64555792 auf das Portal hochzuladen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein.
5. Rückfragen bzw. Bieterfragen sind nur über das Portal subreport unter http://www.subreport.de/E64555792 zu stellen.
6. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Rücksprache in Ausnahmefällen gestattet.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.