Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold —Tischler Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 044/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold —Tischler
Der Kreis Lippe hat sein 40 Jahre alte Kreishaus energetisch zu modernisiert. Aufgrund u.a. neuer Fenster und neuer Fassadenverkleidung mussten weitere Bauarbeiten vergeben werden. Dabei handelt es sich um Lieferung und Montage von 980 qm Trennwandanschlussschwerter Buchenmultiplex und 650 qm Innenfensterbänke.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LiREK - Tischlerarbeiten
Ort: Diemelstadt-Rhoden
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Kreis Lippe hat sein 40 Jahre alte Kreishaus energetisch zu modernisiert. Aufgrund u.a. neuer Fenster und neuer Fassadenverkleidung mussten weitere Bauarbeiten vergeben werden. Dabei handelt es sich um Lieferung und Montage von 980 qm Trennwandanschlussschwerter Buchenmultiplex und 650 qm Innenfensterbänke. Es sind Änderungen an den ursprünglichen Tischlerarbeiten vereinbart worden. Die Änderungen ergaben sich aufgrund zusätzlicher Anforderungen, welche notwendig geworden sind. Bei den einzelnen Positionen handelte es sich um zusätzlich notwendige Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht mit beauftragt waren (siehe unten).
Ort: Diemelstadt-Rhoden
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34474
Land: Deutschland
Bereits vor dieser Vertragsänderung wurde der Vertrag geändert, da für das örtliche Anpassen der Fassadenschwerter Zusatzkosten entstanden (neue Fassade steht nicht in der Flucht zur Trennwand, was vorher nicht absehbar war) und die Deckenunterkonstruktion teilweise beschädigt war. Diese Auftragsänderung i.H.v. 27 975.60 EUR wurde nicht bekanntgemacjht, da der Betrag unter der Bagatellgrenze (15 % des ursprünglichen Auftragswertes) blieb. Mit der hier veröffentlichten Auftragsänderungen gehen Änderungen entsprechend nachfolgender Liste einher:
Ausklinken an Deckenfriesen für Versprünge
Anschlussfuge bzw. Schattenfuge zum Fassadenschwert
Keilig hobeln der Fensterbank, Anpassung an Fensterfalz
Längsschnitt der Fensterbank, parallele Anpassarbeiten der Fensterbänke und des Deckenfries
Flächen ölen im Bereich des Fassadenschwertes
Ausschnitte in der Fensterbank herstellen
Ausschnitte in der Deckenverkleidung herstellen
Brücke in Deckenverkleidung
Stöße versiegeln
Der Auftragnehmer musste zusätzliche Arbeiten an den von ihm eingebrachten Materialien bzw. rund um die einzubauenden Materialien an den vorhandenen Gebäudestrukturen vornehmen. Dies z.T. nachträglich, da die ursprüngliche Leistungserbringung in z.T. fertigen Gebäudeabschnitten hinsichtlich Schallschutz etc. nicht zufriedenstellend war, z.T. an den noch nicht eingebauten Materialien. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens wäre insofern mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden gewesen, bzw. wäre schlechterdings nicht möglich.