DFG_2023_Z-INF_EU5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DFG_2023_Z-INF_EU5
Rahmenvereinbarung über Verlängerung bestehender Desktop- und Server-Lizenzen auf der Basis des
Microsoft Campus EEC Programms für Bildungslösungen für den Zeitraum von 3 Jahren.
Die DFG benötigt zum weiteren Betrieb und zur Nutzung ihrer Server- und Desktopsysteme mit installierten Microsoft-Softwareprodukten Lizenzen aus dem Microsoft Campus EEC Programm für Bildungslösungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Durch die Konzentration auf die einheitliche Produktfamilie des Herstellers und Marktführers Microsoft verfügt die DFG ausschließlich über deren Software für Server und Clients, die insbesondere durch ihre Homogenität eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung möglich macht. Die DFG ist zum weiteren Betrieb und zur Nutzung ihrer Server- und Desktopsysteme mit installierten Microsoft-Softwareprodukten technisch auf die Lizenzen unter dem Microsoft Campus EES Programm angewiesen. Der Auftragnehmer wurde der DFG als Partner benannt. Es besteht daher kein Wettbewerb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung der bestehenden Desktop- und Serverlizenzen nach dem Open Value Vertrag (Microsoft EES Vertrag) für den Zeitraum 2023 – 2026
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.