Rahmenvertrag Persönliche Schutzausrüstung (PSA)/Arbeitskleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_120_SH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Persönliche Schutzausrüstung (PSA)/Arbeitskleidung
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitskleidung für die WWU. Die detaillierte Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung ergibt sich aus den im Bereich "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Dokumenten.
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster Die Beauftragung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt bedarfs- und verwendungsstellenbezogen. Sämtliche Diensstellen verteilen sich im gesamten Stadtgebiet von Münster (ca. 220 Gebäude). Zur WWU gehören ca. 500 Anlieferadressen, es können jederzeit neue Lieferstellen hinzukommen oder bisherige wegfallen. Die Anlieferung und Abholung von Retouren erfolgt frei Verwendungsstelle (nicht "frei Haus"!) d.h. bis an den Arbeitsplatz des Bestellers/Bestellerin bzw. Nutzer/Nutzerin. , Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2 48149 Münster
Im Wege eines Offenen Verfahrens wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für die WWU ausgeschrieben. Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die genauen Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1H0DZ785
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de