Erfassung von altlastverdächtigen Flächen bis Beweisniveau 1 gemäß LUBW-Leitfaden im Landkreis Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2023-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung von altlastverdächtigen Flächen bis Beweisniveau 1 gemäß LUBW-Leitfaden im Landkreis Karlsruhe
Erfassung von altlastverdächtigen Flächen bis Beweisniveau 1 für 32 Gemeinden für 5 Jahre gemäß LUBW-Leitfaden "Kontinuierliche Erfassung altlastverdächtiger Flächen"
Lankreis Karslruhe
Erfassung von altlastverdächtigen Flächen bis Beweisniveau 1 für 32 Gemeinden für 5 Jahre gemäß LUBW-Leitfaden "Kontinuierliche Erfassung altlastverdächtiger Flächen"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123,124 GWB oder § 22 LksG vorliegen.
Eigenerklärung EU-Sanktionen
auf Verlangen vorzulegen:
Eigenerklärung zur Eignung: Eintragung Berufsregister
Nachweis Eintragung Berufsregister
Auf Verlangen vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung: Insolvenzverfahren
- Eigenerklärung zur Eignung: Liquidation
- Eigenerklärung zur Eignung: Zuverlässigkeit der Bewerber
- Eigenerklärung zur Eignung: Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben & der Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot
ab, so hat die Bietergemeinschaft eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben (Bietergemeinschaftserklärung).
- Erklärung KMU-Eigenschaft/Unternehmensdaten.
- Die Bieter sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor
Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unterauftragnehmers zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
Auf Verlangen vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung: Angabe vergleichbare Referenzen
- Name und Anschrift sowie Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über denAblauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Fragen, die bis zum 13.07.2023, 24.00 Uhr gestellt werden, werden i. d. R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe 24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland