Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3860 ZMK - 948 Umbau Hörsaal, Seminarbereich, Fotozentral - G10 Ausbau Hörsaal Referenznummer der Bekanntmachung: 3860_21_948_G10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3860 ZMK - 948 Umbau Hörsaal, Seminarbereich, Fotozentral - G10 Ausbau Hörsaal
Ausbau Hörsaal
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster beabsichtigt, den ehemaligen Seminar- und Hörsaalbe-reich in den Ebenen 05+06 des Zentrums für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) zu einer modernen Fotozentrale, mit variablen Seminarräumen und einem teilbaren Hörsaal umzubauen.
Der Bereich ist bereits vollständig entkernt und schadstoffsaniert. Der Arbeitsbereicht wird nach Erstellung der Rohmontage der TGA-Gewerke übergeben.
Mit dieser Ausschreibung soll der gesamte Innenausbau für den Hörsaal vergeben werden, im Einzelnen bestehend aus
- Werk- und Montageplanung
- Akustikdecke
- Akustikbekleidung der Wände
- Tribünenkonstruktion
- Bestuhlung
- Podium
- Bodenbelag
- Mobile Trennwand
- Lagerraum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist). Die Eigenerklärung ist in Gestalt des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben.
Zusätzlich ist ein Nachweis über den betreffenden Inhalt der Eigenerklärung einzureichen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss für die letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 angeben, welchen Gesamtjahresumsatz und welchen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags er/ sie erwirtschaftet hat. Die Umsatzangaben hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mittels einer entsprechenden Eigenerklärung nach dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" anzugeben.
Der Bewerber muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen (Mindestanforderung).
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die "Eigenerklärung zur Eignung" sowie der Nachweis selbst.
Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über die Erstellung ähnlicher Baumaßnahmen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Abnahme muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein) sowie des Leistungsempfängers, der Art der Gebäudenutzung sowie eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt "Detailangaben Eignung".
Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung aus Sicht des Referenzgebers nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bewerber die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1HC247P1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland