Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA)
Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH ist die Beschaffung von neuen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die ZSVA in Anknüpfung an bereits bestehende Ausstattung des Herstellers Getinge.
Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH, In der Schornau 23-25, 44892 Bochum
Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH ist die Beschaffung von neuen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für die ZSVA in Anknüpfung an bereits bestehende Ausstattung des Herstellers Getinge. Grund der Beschaffung ist der Umstand, dass ein Austausch alter, teilweiser defekter Geräte der ZSVA erforderlich ist. Hierzu gehören Gerätschaften, die die Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten bzw. Instrumenten, die am Patienten angewendet werden, bewerkstelligen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Beschaffungsmaßnahme aus dem Förderprogramm „Krisenbewältigungsfonds der Landesregierung; Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz der Krankenhäuser“ vom 09. März 2023 zu finanzieren. Bei Inanspruchnahme aus Mitteln des Förderprogramms müssen entsprechende Maßnahmen/Beschaffungen bis zum 30. September 2023 beauftragt und bis zum Ende des Jahres 2023 vollständig umgesetzt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vorliegend ist das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Wege der Direktvergabe nach § 14
Abs. 4 Nr. 2 b) VgV die zu wählende Vergabeart.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag
nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Wesentliche Alleinstellungsmerkmale der zu beschaffenden Reinigungs- und Desinfektionsgerätschaften sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Getinge:
- Die Auftraggeberin verfügt derzeit über Reinigungs- und Desinfektionsgeräte des gleichen Herstellers. Korrespondierend hierzu verfügt die Auftraggeberin in der ZSVA bereits über 3 im Betrieb befindliche Sterilisatoren der Firma Getinge.
- Die Reinigungs- und Desinfektionsgeräte müssen ausgetauscht werden. Sämtlichen Geräten des Anbieters Getinge ist zu eigen, dass entsprechende Beschickungswagen und Siebe kompatibel zu allen Geräten des Anbieters sind. Somit können die im Bestand der Auftraggeberin bereits von dem Anbieter verfügbaren Beschickungswagen und Siebe weiter genutzt werden und müssen nicht neu beschafft werden. Eine Neubeschaffung wäre für die Auftraggeberin mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, die bei einer Beschaffung der Reinigungs- und Desinfektionsgerätschaften der Fa. Getinge aufgrund der Kompatibilität der Gerätschaften zueinander und der Kompatibilität der Geräte zu Zubehör entfallen.
- Anschaffungen bei anderen Herstellern würden für die Auftraggeberin aufgrund unterschiedlicher Konfigurationen bauliche Veränderungen erfordern, die bei einem Austausch der Bestandsgeräte der Fa. Getinge mit maßgleichen Geräten des Anbieters entfallen. Zudem würde es durch die Vornahme etwaiger Umbaumaßnahmen zur Einschränkung des laufenden Betriebs in der ZSVA kommen, deren Ausgleich ebenfalls nicht ohne einen erheblichen finanziellen und organisatorischen, personalintensiven Mehraufwand bewerkstelligt werden könnte.
- Die im Bestand vorhandenen Geräte werden derzeit von einer Fachfirma gewartet. Der Service- und Wartungsvertrag könnte bei Beschaffung weiterer Geräte des selben Anbieters auf diese erweitert werden, so dass alle Gerätschaften aus einer Hand, mit den entsprechenden Synergieeffekten, gewartet werden können.
- Ebenso verfügen alle Geräte des Anbieters über einheitliche Bedienoberflächen. Im Klinikum der Auftraggeberin sind eine Vielzahl von Mitarbeiter beschäftigt. Sämtliche Mitarbeiter müssen vorhandene Geräte bestmöglich anwenden und nutzen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind stetige Anwenderschulungen erforderlich. Auch aus diesem Grund hat sich die Auftraggeberin im Schwerpunkt auf einen Hersteller festgelegt, um reibungslose, fehlerarme Abläufe mittels einheitlicher Bedienfunktionen gewährleisten zu können. Die Mitarbeiter sind aufgrund der vorhandenen Geräte auf die entsprechenden Bedienoberflächen der Fa. Getinge geschult.
- Für wettbewerbliche Ausschreibungen ist anerkannt, dass besondere Umstände, so etwa tatsächlich bestehende Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und von höherem Zeit- und Kostenaufwand für Schulungen, aber auch die Intention des Auftraggebers, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotential auszuschließen, das etwa die Verbindung verschiedener mit sich bringt, eine produktspezifische Ausschreibung im Sinne einer „Ein-Hersteller-Strategie“ rechtfertigen können.
Die Beschaffung bei dem Anbieter Getinge bietet der Auftraggeberin nicht nur vorteilhafte Synergien, sondern beinhaltet auch die vorstehend ausgeführten technischen Alleinstellungsmerkmale. Die zu beschaffenden Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sind optimal geeignet, entsprechend dem
Beschaffungsbedarf der Klinik in deren ZVSA eingesetzt zu werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de