Erweiterung des Widukind-Gymnasiums Enger – Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-V-TN-EN 9/2023 ZV 220/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Widukind-Gymnasiums Enger – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das an der Tiefenbruchstraße 22 in 32130 Enger gelegene Widukind-Gymnasium ist eine weiterführende Schule, an der rund 1000 Schülerinnen und Schüler von rund 90 Lehrkräften unterrichtet werden. Der Altbau stammt aus den späten 1970er Jahren. In diesem Gebäudeteil sind die Klassen ab der siebten Jahrgangsstufe aufwärts untergebracht. Mitte der 2000er Jahre wurde der Altbau um einen Neubau erweitert. Dort befinden sich die Klassenräume der fünften und sechsten Jahrgangsstufe sowie mehrere Gruppenräume. Sowohl Altbau und Neubau verfügen über drei Etagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der aktuell vorhandene Gebäudekomplex genügt nicht mehr, um die Anforderungen an der Schule gerecht zu werden. Es besteht insbesondere der Bedarf an 8 bis 10 zusätzlichen Klassenräumen für die Oberstufe. Daher soll der Gebäudekomplex nun um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau ergänzt werden, in dem pro Geschoss jeweils 3 Klassenräume untergebracht werden sollen. Außerdem sollen die im Bestand vorhandenen Räume, die bisher als „Mediothek“ genutzt werden, umgebaut werden. Die bisher dort vorhandenen zwei Büros sollen bestehen bleiben. Darüber hinaus soll die „Mediothek“ ausschließlich als „Freiarbeitszone genutzt werden. Klassenräume sollen hier nicht untergebracht werden.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. Sie umfassen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI und folgende Besondere Leistungen:
- LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Kriterium 1: Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Neubau, die Erweiterung oder Kernsanierung eines Hochbauprojektes in einer vergleichbaren Größe, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung eines Hochbauprojektes
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 2,5 Mio. € betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.01.2018 statt.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 30 %
Kriterium 2: Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Neubau, die Erweiterung oder Kernsanierung einer weiterführenden Schule oder einer Hochschule, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung einer weiterführenden Schule oder einer Hochschule
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1 Mio. € betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.01.2013 statt.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 40 %
Kriterium 3: Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)
2 bis 8 Berufsträger: 1 Punkt
9 bis 14 Berufsträger: 2 Punkte
Ab 15 Berufsträger: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 15 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) erreicht.
Gewichtung: 30 %
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die bei den Kriterien 1 bis 3 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:
Kriterium 2.1: 6 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 30 = 90 gewichtete Punkte
Kriterium 2.2: 5 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 40 = 120 gewichtete Punkte
Kriterium 2.3: 16 Berufsträger = 3 Punkte x Gewichtung 30 = 90 gewichtete Punkte
Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 9 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerber müssen bestätigen, dass Sie für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung Personen einsetzen, die die vorgenannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindeststandards.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von mind. 3.000.000,00 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 3.000.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Referenz Hochbauprojekt: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung und Objektüberwachung (Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung) eines Hochbauprojektes nachweisen
2. Berufsträger: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigen.
zu Ziff. 1: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung und Objektüberwachung (Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung) eines Hochbauprojektes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung eines Hochbauprojektes
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1 Mio. € betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.01.2018 statt.
Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Zu Ziff. 2.:
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Führungskräfte (Architekt, Dipl.-Ing./FH/TH, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
s.o. unter III.1.1
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.