Schloss Benrath - Westflügel
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Benrath - Westflügel
Die heutigen Strukturen von Schloss und Park Benrath entsprechen nicht mehr den heutigen kulturpolitischen, wirtschaftlichen und museologischen Anforderungen. Die derzeitige Generalsanierung der Gebäude bietet die Gelegenheit die Stiftung Schloss und Park Benrath entsprechend ihrer Satzung und den Beschlüssen des Kuratoriums weiterzuentwickeln, zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen.
Die Verteilung der Nutzung der Spezialmuseen auf zwei Standorte und ein fehlendes Besucherzentrum macht einen Aufenthalt für den Besucher unübersichtlich und unpraktisch sowie den Betrieb für die Stiftung aufwändig und kostenintensiv.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche Entwurf zur Generalsanierung, Neuorganisation und Umnutzung des gesamten Westflügels zur Unterbringung aller Museumsnutzungen sowie die Ergänzung eines neuen wettergeschützten Besucherzentrums in dessen Innenhof.
Insgesamt wird von einem Flächenbedarf von rund 2.350 m² für das zukünftige neue Museum sowie von rund 540 m² für das Besucherzentrum im Innenhof ausgegangen. Darüber hinaus soll zukünftig die Besucherverteilung vom Westflügel zum Corps de logis über den vorhandenen unterirdischen Dienergang erfolgen. Für die Aufgabe steht ein Kostenrahmen von 13 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Stiftung Schloss und Park Benrath lobt hierzu einen anonymen, nicht offenen Wettbewerb nach RPW 2013 mit 10 Büros aus, wovon 3 Büros vorab gesetzt werden.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W51/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Westflügel des Ensembles. Dieser soll zukünftig als Räumlichkeit der beiden Museen (derzeit Museum für Gartenkunst und Naturkundemuseum) dienen. Um den Flächenanforderungen zu entsprechen ist es notwendig, den bisher ungenutzten Innenhof mit in die Planung einzubeziehen, um ihn zukünftig als wettergeschütztes Besucherzentrum zu nutzen. Durch die Einbindung des Innenhofs in die Planungen wird dieser zukünftig erstmalig für die Öffentlichkeit zugänglich.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 31.01.2013 herausgege-benen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen re-gistriert unter der Nr. W 51/22.
Gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung VgV 2016 – liegt die geschätzte Auftragssumme der Planungshonorare über dem Schwellenwert. Die Regeln der Vergabe-verordnung - VgV finden somit hier Anwendung.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb nach § 3 RPW (3). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 10 Büros der Architektur.
Es werden keine bindenden Vorgaben gemacht. Zum Ausschluss des Wettbewerbs führt lediglich ein Verstoß gegen die Wahrung der Anonymität.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
a. Nachweis der Berechtigung des Bewerbers/der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe III.2)
b. Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).
c. Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Bewerbungsbogen“
Das Formblatt ist zusammen mit dem formlos abzugebenden Teilnahmeantrag und den Anlagen fristgerecht zum 02.01.2023 09:00 Uhr elektronisch in Textform oder mit Signatur unter www.vergabe.duesseldorf.deeinzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 3 Werktagen nachgefordert werde
Bei mehr als 7 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 5 Nachrücker durch Los bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
• Kein fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV
• Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags
• Fehlende Nachweise Teilnahmeberechtigung.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
• gem. §123 und §124 GWB,
• Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.