Managed-Services-Leistungen M365 Referenznummer der Bekanntmachung: BW 08/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed-Services-Leistungen M365
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt).
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe des Betriebs der M365-Plattform als Managed Services mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 01.08.2023 sowie zwei Verlängerungsoptionen zu gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate.
Im Sinne der Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und modernen IT-Landschaft sucht der AG für die M365-Umgebung einen kompetenten und erfahrenen "Managed Services"-Dienstleister (nachfolgend "AN" genannt). Wenngleich die Hoheit über die IT-Systeme beim AG verbleibt, besteht die Erwartung an den AN, die beauftragten Serviceprozesse mit einem Höchstmaß an Fachkunde, Eigenverantwortung sowie proaktivem und lösungsorientiertem Handeln zu erbringen und somit den AG verlässlich zu unterstützen.
Unter dem Begriff "Managed Services" versteht der AG die gesamtheitliche technische und inhaltliche Betreuung eines IT-Services unter Einbindung des AN als externen Servicepartner. Darunter fallen auch Anforderungen, die sich aus Datenschutz und Informationssicherheit ergeben, wie beispielsweise eine datenschutzfreundliche und sichere Konfiguration der IT-Services ("Privacy by Default" und "Security by Default"). Der für "Managed Services" eingebundene AN agiert in diesem Zusammenhang vollumfänglich selbständig und kann sich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen frei zwischen den internen administrativen Bereichen sowie anderen externen Managed Servicespartnern bewegen und kommunizieren. Das AG-seitig eingesetzte Personal hat unter Einbindung eines internen Servicemanagers die Verwaltungs-, Organisations- sowie Entscheidungshoheit, realisiert jedoch administrative Tätigkeiten nur in geringem Umfang.
Der AN betreibt die von ihm verantworteten Dienste vollumfänglich selbst, setzt dazu ausschließlich qualifiziertes Personal ein und hält, wenn nötig, den direkten Kontakt zu den im jeweiligen Service-Systembetrieb tätigen Abteilungen (z. B. für den Betrieb des M365-Tenants sowie z. B. der Netzwerkinfrastruktur).
Die zu verantwortenden Systeme sind so zu betreiben, dass Ausfälle proaktiv vermieden oder durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen von Wartungsprozessen oder Störungsbeseitigungen für den nutzenden Endnutzer erkennbare Auswirkungen oder funktionale Einschränkungen. Sofern diese im Vorfeld erkennbar sind, muss das geplante Vorgehen kommuniziert und mit den Verantwortlichen abgestimmt werden.
Der AN erbringt dabei alle Tätigkeiten, die zum Betrieb und zur Entstörung der M365-Services erforderlich sind, und führt diese so weit wie möglich selbstständig und vollständig durch. Er hat die Verantwortung im Rahmen definierter Rollen für die Funktionalität der M365-Services für den in dieser Leistungsbeschreibung definierten Leistungsumfang zu übernehmen. Bei der Leistungserbringung wird der AN den jeweils etablierten aktuellen Stand der Technik sowie die geltenden Qualitätsstandards, Arbeitsmethoden und die Vorgaben des AG anwenden. Die reine Abwicklung und Aufrechterhaltung der Services des Betriebes ist die Basis zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Services und der Implementierung neuer Technologien und Lösungen. Aus diesem Grund ist eine Partnerschaft notwendig, in der sich die Partner regelmäßig über mögliche Potentiale zur Effizienzsteigerung durch technologische Weiterentwicklung austauschen.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Die Leistungen müssen nur bei Bedarf vor Ort erbracht werden.
Auftraggeber sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt).
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe des Betriebs der M365-Plattform als Managed Services mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 01.08.2023 sowie zwei Verlängerungsoptionen zu gleichen Konditionen um jeweils 12 Monate.
Im Sinne der Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen und modernen IT-Landschaft sucht der AG für die M365-Umgebung einen kompetenten und erfahrenen "Managed Services"-Dienstleister (nachfolgend "AN" genannt). Wenngleich die Hoheit über die IT-Systeme beim AG verbleibt, besteht die Erwartung an den AN, die beauftragten Serviceprozesse mit einem Höchstmaß an Fachkunde, Eigenverantwortung sowie proaktivem und lösungsorientiertem Handeln zu erbringen und somit den AG verlässlich zu unterstützen.
Unter dem Begriff "Managed Services" versteht der AG die gesamtheitliche technische und inhaltliche Betreuung eines IT-Services unter Einbindung des AN als externen Servicepartner. Darunter fallen auch Anforderungen, die sich aus Datenschutz und Informationssicherheit ergeben, wie beispielsweise eine datenschutzfreundliche und sichere Konfiguration der IT-Services ("Privacy by Default" und "Security by Default"). Der für "Managed Services" eingebundene AN agiert in diesem Zusammenhang vollumfänglich selbständig und kann sich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen frei zwischen den internen administrativen Bereichen sowie anderen externen Managed Servicespartnern bewegen und kommunizieren. Das AG-seitig eingesetzte Personal hat unter Einbindung eines internen Servicemanagers die Verwaltungs-, Organisations- sowie Entscheidungshoheit, realisiert jedoch administrative Tätigkeiten nur in geringem Umfang.
Der AN betreibt die von ihm verantworteten Dienste vollumfänglich selbst, setzt dazu ausschließlich qualifiziertes Personal ein und hält, wenn nötig, den direkten Kontakt zu den im jeweiligen Service-Systembetrieb tätigen Abteilungen (z. B. für den Betrieb des M365-Tenants sowie z. B. der Netzwerkinfrastruktur).
Die zu verantwortenden Systeme sind so zu betreiben, dass Ausfälle proaktiv vermieden oder durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen von Wartungsprozessen oder Störungsbeseitigungen für den nutzenden Endnutzer erkennbare Auswirkungen oder funktionale Einschränkungen. Sofern diese im Vorfeld erkennbar sind, muss das geplante Vorgehen kommuniziert und mit den Verantwortlichen abgestimmt werden.
Der AN erbringt dabei alle Tätigkeiten, die zum Betrieb und zur Entstörung der M365-Services erforderlich sind, und führt diese so weit wie möglich selbstständig und vollständig durch. Er hat die Verantwortung im Rahmen definierter Rollen für die Funktionalität der M365-Services für den in dieser Leistungsbeschreibung definierten Leistungsumfang zu übernehmen. Bei der Leistungserbringung wird der AN den jeweils etablierten aktuellen Stand der Technik sowie die geltenden Qualitätsstandards, Arbeitsmethoden und die Vorgaben des AG anwenden. Die reine Abwicklung und Aufrechterhaltung der Services des Betriebes ist die Basis zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Services und der Implementierung neuer Technologien und Lösungen. Aus diesem Grund ist eine Partnerschaft notwendig, in der sich die Partner regelmäßig über mögliche Potentiale zur Effizienzsteigerung durch technologische Weiterentwicklung austauschen.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein "normales" offenes Vergabeverfahren und nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Allerdings richtet sich die Angebotsfrist nach § 15 Abs. 4 VgV (d.h. mind. 30 Tage).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagskriterien waren in den Vergabeunterlagen angegeben: Die Wertung der Angebote wäre ohne Aufhebung nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 erfolgt.
Das Vergabeverfahren wir gemäß § 63 Absatz 1 lit. 3 VgV wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1HE5RYSJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]