Mietweise Zurverfügungstellung und Wäsche von Arbeits- und Arbeitsschutzbekleidung für die Jahre 2024-2026.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietweise Zurverfügungstellung und Wäsche von Arbeits- und Arbeitsschutzbekleidung für die Jahre 2024-2026.
Die Rheinbahn AG beabsichtigt, ihre derzeit vorhandene Mietwäsche aus dem Bereich der Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung neu auszuschreiben. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der die erforderliche Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung auf Mietbasis für die Dauer von 3 Jahren inklusive der erforderlichen Logistikleistungen mit Abholung, Reinigung und Wiedereinsortieren in die Wäschefächer der Mitarbeiter sowie regelmäßiger Qualitätskontrolle und ggf. Austausch schadhafter Bekleidungsstücke. Aktuell sind gut 18.000 betroffene Kleidungsstücke im Umlauf, die ersetzt werden sollen.
Zurverfügungstellung und Reinigung inclusive Hol- und Bringdienst von Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung mit Einsortieren in die Wäschefächer der Mitarbeiter auf Mietbasis für die Jahre 2024-2026.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Zertifizierung nach OekoTex 100 oder vergleichbar, nach DIN ISO 9001 o.vgl. und DIN ISO 14001 o.vgl. (Vordruck 4)
2. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck 5)
3. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 6)
4. Optional: Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 7)
5. Optional: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 8)
6. Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck 9)
7. Eigenerklärung Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder alternativ: Verpflichtung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck 1).
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Vordruck 2)
Zu 1: Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.500 000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2.000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr.
Zu 2: mindestens 3 mio. € netto je Geschäftsjahr in den letzten drei Geschäftsjahren.
1. Angabe von Referenzaufträgen (Eigenangaben), dass der Bieter in den letzten drei Jahren (Zeitraum 2020-2022) Dritte jeweils mit Mietwäsche versorgt hat (Vordruck 3)
Zu 1: mindestens 7 Referenzaufträge über je mindestens 500 mit Mietwäsche versorgte Mitarbeiter
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E59321523) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Der von der Vergabestelle über Subreport bereitgestellte Bewerberbogen ist für die Bewerbung zu verwenden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 15 SektVO durchgeführt, bei welchem zunächst nur der Teilnahmeantrag einzureichen ist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge werden die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auch die Angebote sind dann wieder elektronisch über Subreport zu dieser Ausschreibung einzureichen und anschließend werden sich voraussichtlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden potentiell weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden, sofern nicht aus seuchenpräventiven Gründen die Verhandlungen über Teams durchgeführt werden. Bewerberfragen können bis 13 Tage vor Angebotsfrist über Subreport gestellt werden. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden nach Eingang geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs.4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung streng anhand der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Bei mehr als 3 wertbaren Angeboten behält sich der Auftraggeber zudem vor, vor Verhandlungen eine Zwischenwertung streng anhand der veröffentlichen Zuschlagskriterien vorzunehmen und lediglich die drei Bieter mit den drei besten Angeboten zu Verhandlungen einzuladen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland