Fachplanung TGA-Elektro für brandschutztechnische Ertüchtigung und Dach-/Fassadensanierung Berufskolleg Bocholt-West Referenznummer der Bekanntmachung: KBOR-00.11.99-06226-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TGA-Elektro für brandschutztechnische Ertüchtigung und Dach-/Fassadensanierung Berufskolleg Bocholt-West
Gegenstand der Vergabe sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen analog § 53 HOAI.
Berufskolleg Bocholt-West Schwanenstraße 19-21 46399 Bocholt
Seitens des Auftragnehmers sind die Leistungen für Technische Gebäudeausrüstung analog § 53, Absatz 2 Ziffer 4, 5 und 6 HOAI (Grundleistungen der Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Absatz 3) zu erbringen. Es ist geplant, für die Bauteile 3 und 4 die Leistungsphasen 1 bis 9, für das Bauteil 7 die Leistungsphasen 1 bis 6 zu vergeben. Der Auftragnehmer behält sich eine anderweitige Vergabe der LP 7 - 9 oder die Übernahme durch eigenes Personal vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung TGA-Elektro
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurde der Gesamtwert des Auftrags mit 1 EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLRBG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]