2023-0398 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark Duisburg 4. BA - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0398
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0398 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark Duisburg 4. BA - Landschaftsbauarbeiten
Im Rahmen des Neubaus der öffentlichen Grünfläche RheinPark Duisburg 4. Bauabschnitt auf einem ehemaligen Montanstandort soll eine ca. 1,1 ha große Parkanlage entstehen.
Bodenbewegungen bzw. -Lieferungen ca. 35.000 cbm; Neu- und Umpflanzungen von Bäumen ca. 238 Stck, Herstellung von Rasenflächen ca. 10.000 qm incl. Fertigstellungspflege für die Vegetation bis März 2027; Befestigte Wege ca. 1.600 qm; Zaunanlagen ca. 96 m; Mauern ca. 186 m; Treppenanlagen, Entwässerung; Mastleuchten incl. Leitungen etc. 5 Stck; versch. Ausstattungselemente
RheinPark 47053 Duisburg
Im Rahmen des Neubaus der öffentlichen Grünfläche RheinPark Duisburg 4. Bauabschnitt auf einem ehemaligen Montanstandort soll eine ca. 1,1 ha große Parkanlage entstehen.
Bodenbewegungen bzw. -Lieferungen ca. 35.000 cbm; Neu- und Umpflanzungen von Bäumen ca. 238 Stck, Herstellung von Rasenflächen ca. 10.000 qm incl. Fertigstellungspflege für die Vegetation bis März 2027; Befestigte Wege ca. 1.600 qm; Zaunanlagen ca. 96 m; Mauern ca. 186 m; Treppenanlagen, Entwässerung; Mastleuchten incl. Leitungen etc. 5 Stck; versch. Ausstattungselemente
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a Nr. 1 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nach-weis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
a) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124
b) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). Vordruck VHB 124
c) Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden i.H.v. 2,50 Mio EUR und für Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 2,5 Mio. EUR (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A). Formblatt F1.
d) Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
c) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
d) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
a) Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
b) Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Angaben der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen) (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). VHB 124
c) Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen Personals) mit Angabe eines/er Stellvertreters/-in. Formblatt F4
d) Erklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass für die auszuführende Leistung ein Gärtner mit der Ausbildung und Fachrichtung "Baumschule" eingesetzt wird.
Die Erklärung ist gesondert beizufügen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die speziellen Nachweise hierzu nachzureichen.
a) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG mindestens 2 Referenznachweise der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens, gemäß den Vorgaben in Vordruck VHB 124 über früher ausgeführte Aufträge vorzule-gen. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
b) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
c) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, die Lebensläufe des/der in Formblatt 4 genannten Bauleiters/in und des-sen/deren Stellvertreter/in von der Bieterin anzufordern. (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU)
d) Erklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass für die auszuführende Leistung ein Gärtner mit der Ausbildung und Fachrichtung "Baumschule" eingesetzt wird.
Die Erklärung ist gesondert beizufügen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung der AG die speziellen Nachweise hierzu nachzureichen.
a) Eigenerklärung anstelle eines Wettbewerbsregisterauszuges (§ 6e VOB/A EU). Vordruck VHB 124.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durch-zuführen, der / die den Auftrag erhalten soll.
b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Vordruck VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozial-kasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen.
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Vordruck VHB 124.
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 ? Vordruck: VHB 523 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
e) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
f) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften.
Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau WBD zu den Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY16H2HY2H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.