KARA 2 Objektplanung und Geotechnik in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2020-016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
KARA 2 Objektplanung und Geotechnik in 2 Losen
Plittersdorf, Rastatt 76437 Rastatt
Bei der Überplanung des Dammabschnittes sind folgende Aspekte von Bedeutung:
- Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teil-weise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen.
- Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden.
- Sofern Dammabschnitte erhalten werden sollen, ist die Statik des Damms nach-zuweisen
- Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm.
- Im Fall fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist bei Einstau die Zuwegung in der Regel nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist.
- Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen.
- In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
- Der Damm XXIII (KARA2) schließt im Abschnitt Plittersdorf unmittelbar an den Stadtteil Plittersdorf an. Ebenso liegt die Freizeitanlage "Rastatter Freizeitparadies" unmittelbar am Damm XXIII. Etwa bei Damm-km 5+600 befindet sich ein Schöpfwerk am Rheinniederungskanal. Außerdem liegen zwischen Wintersdorf und Plittersdorf die Bannwasserschleuse etwa bei Damm-km 6+700 und die Wißbeltschleuse etwa bei Damm-km 9+000 im Damm. Über weitere Bestandsbauwerke liegen keine Informationen vor. Es wird mit kreuzenden Leitungen gerechnet, hierzu liegen aber keine Detailinformationen vor.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 55 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Die Planfeststellung beinhaltet darüber hinaus alle öffentlich-rechtlichen Zulassungen und Genehmigungen.
Genehmigungsbehörde ist die Stadt Karlsruhe.
Die Inhalte der Planfeststellung sind im Wesentlichen:
- der Ausbau von Dämmen
- der Neubau und die Umtrassierung von Dammabschnitten
- die straßenverkehrsrechtlichen Zulassungen im Bereich von Dammscharten und Überfahrten
- die naturschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen zur Durchführung der Maßnahme
- die Genehmigung für die Umwandlung von Waldflächen
- die Genehmigung für die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen
- die Herstellung von Ausgleichsflächen u. a.
Für die Verfahrenssicherheit sind vor Offenlage der Planungsunterlagen u. a. die UVU und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzuschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe WALD + CORBE Consulting GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wald-corbe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYY6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Plittersdorf, Rastatt 76437 Rastatt
Bei der Überplanung des Dammabschnittes sind folgende Aspekte von Bedeutung:
- Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teil-weise zu steilen land- und wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen.
- Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden.
- Sofern Dammabschnitte erhalten werden sollen, ist die Statik des Damms nach-zuweisen
- Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm.
- Im Fall fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist bei Einstau die Zuwegung in der Regel nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist.
- Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen.
- In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
- Der Damm XXIII (KARA2) schließt im Abschnitt Plittersdorf unmittelbar an den Stadtteil Plittersdorf an. Ebenso liegt die Freizeitanlage "Rastatter Freizeitparadies" unmittelbar am Damm XXIII. Etwa bei Damm-km 5+600 befindet sich ein Schöpfwerk am Rheinniederungskanal. Außerdem liegen zwischen Wintersdorf und Plittersdorf die Bannwasserschleuse etwa bei Damm-km 6+700 und die Wißbeltschleuse etwa bei Damm-km 9+000 im Damm. Über weitere Bestandsbauwerke liegen keine Informationen vor. Es wird mit kreuzenden Leitungen gerechnet, hierzu liegen aber keine Detailinformationen vor.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 55 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG). Die Planfeststellung beinhaltet darüber hinaus alle öffentlich-rechtlichen Zulassungen und Genehmigungen.
Genehmigungsbehörde ist die Stadt Karlsruhe.
Die Inhalte der Planfeststellung sind im Wesentlichen:
- der Ausbau von Dämmen
- der Neubau und die Umtrassierung von Dammabschnitten
- die straßenverkehrsrechtlichen Zulassungen im Bereich von Dammscharten und Überfahrten
- die naturschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen zur Durchführung der Maßnahme
- die Genehmigung für die Umwandlung von Waldflächen
- die Genehmigung für die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen
- die Herstellung von Ausgleichsflächen u. a.
Für die Verfahrenssicherheit sind vor Offenlage der Planungsunterlagen u. a. die UVU und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzuschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wald-corbe.de
Das Bauwerk der Bannwasserschleuse ist integrierter Bestandteil des bestehenden Hochwasserrückhaltedamms und in der Planung der Dammrückverlegungstrasse als eigenes Objekt zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 für die Objektplanung eines Neubaus der Bannwasserschleuse im Zusammenhang mit der Dammrückverlegung werden durch diesen Nachtrag beauftragt.
Nachtrag N04 - Objektplanung Bannwasserschleuse (im Zusammenhang mit der Dammrückverlegung)
Im Verlauf der Vorplanung entstand das Erfordernis, Dammrückverlegungstrassen zu untersuchen und zu beplanen. Das Bauwerk der Bannwasserschleuse ist ein integrierter Bestandteil des Hochwasserrückhaltedamms und in der Planung der Dammrückverlegungstrasse als eigenes Objekt zu berücksichtigen. Eine Beauftragung an Dritte würde wegen der Schnittstellen zur aktuell durchgeführten Planung der Dammrückverlegungstrasse zu Verzögerungen im Planungsablauf und dadurch zu Mehrkosten führen.
Die Auftragsänderung liegt unter der Schwelle von 50% bezogen auf den Hauptauftrag. Die Änderung des Auftrags ist entsprechend GWB §132 zulässig, da die Bedingungen §132 (2) 2a und 2b und 3 vorliegen.
Im Gesamtauftragswert werden die aktuellen anrechenbaren Kosten berücksichtigt.