FE 03.0643/2023/PRB - Entwicklung eines Verfahrens von Mautverlagerungen im gesamten Straßennetz Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 03.0643/2023/PRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0643/2023/PRB - Entwicklung eines Verfahrens von Mautverlagerungen im gesamten Straßennetz
FE 03.0643/2023/PRB - Entwicklung eines Verfahrens von Mautverlagerungen im gesamten Straßennetz
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Zum 01.01.2005 wurde die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen eingeführt und schrittweise auch auf das Bundesstraßennetz ausgeweitet. Über die Auswirkungen der Einführung der Lkw-Maut auf Ballungsräume, Wohngebiete und grenznahe Gebiete ist dem Deutschen Bundestag regelmäßig alle 3 Jahre zu berichten.
Eine direkte Erhebung der Fahrzeuge, die mautbedingt auf mautfreie Strecken ausweichen, ist nicht möglich. In den bisherigen Berichten wurden daher sowohl die Daten der Dauerzählstellen untersucht als auch eine ergänzende Modellsimulation durchgeführt. Die Kombination beider Verfahren ergab bisher eine belastbare Aussage zu den Mautverlagerungsverkehren, jedoch stoßen beide Verfahren mittlerweile an ihre Genauigkeitsgrenzen.
Um die bestehende Berichtspflicht weiterhin erfüllen und belastbare Abschätzungen zu Mautverlagerungsverkehren treffen zu können, werden neue wissenschaftliche Ansätze für ein Ermittlungsverfahren benötigt. Änderungen in den Mautsätzen wie die bevorstehende Einführung einer CO2-Komponente sowie die Ausweitung auf Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t zGG werden Einfluss auf die Mautverlagerungsverkehre haben. Um die Auswirkungen dieser und zukünftiger Änderungen untersuchen zu können, ist ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, dass praktikabel und der Berichtspflicht folgend alle drei Jahre wiederkehrend eingesetzt werden kann.
Neben den frei verfügbaren Daten der Dauerzählstellen und der abschnittsbezogenen Mautdaten des BALM werden zusätzlich einige fahrtenbezogene Mautdaten anonymisiert zur Verfügung stehen. Weitere Datenquellen sind zu eruieren. Mit den vorhandenen Daten und ggf. in Verbindung mit Modellsimulationen soll ein praktikables Verfahren entwickelt werden, mit dem die Mautverlagerungsverkehre vom mautpflichtigen auf das mautfreie Straßennetz abgeschätzt werden können.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der Datenverarbeitung von Verkehrsdaten - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der Verkehrsbeobachtung im nachgeordneten Straßennetz - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.