Fachpflegeeinrichtung „Neues Haus Entegast“ HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79415
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachpflegeeinrichtung „Neues Haus Entegast“ HLS
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach HOAI
Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 bis 55, Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AWG), 2.
Wärmeversorgungsanlagen (WVA) und 3. Lufttechnische Anlagen (LTA) für die Fachpflegeeinrichtung „Neues Haus Entegast“.
Bad Bellingen
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung HLS nach HOAI 2021 für den Neubau einer neuen Fachpflegeeinrichtung in Schopfheim–Wiechs.
Ausgangslage (Stand 11.2022)
Der Eigenbetrieb Heime des Landkreis Lörrachs möchte eine neue Fachpflegeeinrichtung auf dem landkreiseigenen Bestandsareal des Markus-Pflüger-Zentrums in Schopfheim–Wiechs errichten.
Der dritte Standort des Eigenbetriebs Heime soll ein neues Zuhause für 90 pflegebedürftige Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen werden. Anstelle des heutigen Haus Entegast mit Cafeteria soll für unterschiedliche Zielgruppen: ein oder mehrere Neubauten für sechs Wohngruppen sowie diesen zugeordnete Nutzräumen entstehen. Ergänzt werden die Wohnbereiche mit Räumen für die Tagesstruktur sowohl für Bewohner*innen als auch für externe Klient*innen und Besucher*innen. Zusätzlich sind Büros für die Verwaltung zu planen. In Verbindung mit dem „Neuen Haus Entegast“ sollen auch die vorhandene Großküche und das Scan-Zentrum neu geplant und integriert werden.
Die neue Fachpflegeeinrichtung soll Vorbildcharakter hinsichtlich architektonischer Qualität und Nachhaltigkeitsaspekten erfüllen und eine hohe Lebensqualität für alle Bewohner*innen, externe Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen und zukünftige Anwohner*innen schaffen.
Die südlich angrenzende Villa des Markus-Pflüger-Zentrums wird weiterhin für Wohngruppen genutzt und bleibt erhalten. Die Wohngruppen werden auch zukünftig durch das Personal des Neuen Hauses Entegast mitbetreut.
Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Bezüge zur umgebenden Nutzung sowie komplexe Anforderungen an die innere und äußere Erschließung des Areals. Langfristig wird sich das Areal stark verändern. In Umgebung zum entstehenden „Neuen Haus Entegast“ soll Wohnbebauung geplant werden. In welcher Form und Körnigkeit sich diese entwickelt ist unklar, dennoch bietet sich die Chance mit der Setzung des Neubaus die Möglichkeiten bereits mitzudenken.
Das Projekt ist in folgende Teilprojekte und -aufgaben unterteilt:
• Abbruch Bestandsgebäude «Neues Haus Entegast» und «Cafeteria» unter Erhaltung des Untergeschosses
• Einbindung des bestehenden Untergeschosses
• Neubau der Fachpflegeeinrichtung «Neues Haus Entegast»
• Anbindung der Villa
• Erschließung und Infrastruktur
• Freianlagen
Wettbewerb Siegerentwurf
siehe beigefügte Pläne:
Die drei Hauptgebäude stehen in einer lockeren Bebauung zueinander und bilden mit Hilfe des Geländes einen Hof aus. Nach Norden und Osten fangen sie die Hangkante des Dinkelbergs auf. In der Mitte entsteht so ein Freibereich. Der vom Plateau aus betrachtete II-geschossige fünfeckige Solitär ist auf der Vorzone nahe der Villa positioniert und ordnet sich ihr höhentechnisch deutlich unter. Die hinteren beiden Gebäude sind von Seiten des Plateaus III-geschossig dargestellt. Es entstehen zwei unterschiedliche Erdgeschosshöhen im Gebiet. Das Empfangshaus liegt auf 403,5 müNN die beiden III-geschossigen Gebäude erschließen über die Ebene auf 399,5 müNN. Von der Kapellenstraße aus wirkt das in den Hang gerückte Gebäude IV-geschossig,
so wie das dahinterliegende fünfeckige Gebäude.
Auszug aus Protokoll der Preisjury, Stand 03/2023:
Den Verfassern gelingt es, ein Gesamtensemble vorzuschlagen, das viele, wenn nicht alle Belange auf überzeugende Weise zu einem Ganzen zu integrieren vermag. Die drei Gebäude bilden die wesentlichen therapeutischen und funktionalen Inhalte gut ab und zeigen zugleich städtebaulich und freiräumlich Typologien, die den Nutzungen gerecht werden; ebenso wird eine ansprechende und angenehme Außenwirkung erreicht.
Insbesondere die räumlichen Abstufungen von „ganz öffentlich“ über „weniger öffentlich“ zu „geschützt und betreut“ sind gut nachvollziehbar und geben dem eher fast dörflichen Charakter der Gesamtanlage, Kraft und Stabilität, gerade auch unter Ausnutzung der Topographie.
Die Erschließungen sind adressbildend und funktionieren, auch im Bereich des UG mit Küchenanlieferung, Werkstätten und Scan-Zentrum, wenngleich die Schleppkurven der von unten kommenden, größeren Fahrzeuge noch überprüft werden sollten.
Besonders gewürdigt wird die Einbeziehung und Weiterentwicklung des bestehenden UG, auch als Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ressourcenverwendung und Stoffkreisläufen, wobei noch nicht alle Details gelöst scheinen.
Als dazu passend werden die Vorschläge zu Materialität, Bauabwicklung und Fertigung bewertet.
Die an sich gute Lösung bietet leider etwas zu wenig Barrierefreiheit zwischen den einzelnen Ebenen im Freien und muss dahingehend noch weiterentwickelt werden. Auch hinsichtlich der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung für geplante Wohnnutzungen in der Nachbarschaft bestehen noch Fragen bezüglich einer angemessenen
Verknüpfung oder ggfs. auch Abgrenzung, die aber lösbar scheinen.
Die Grundrisse der Wohngruppen werden den Anforderungen weitestgehend gerecht, bedürfen lediglich geringer Anpassung und Weiterentwicklung und bilden die alltäglichen Abläufe und Bedürfnisse bereits gut ab. Gleichwohl bedürfen die Innenräume noch einer gewissen Überarbeitung.
Optimierungen z. B. im Bereich von Fluren und Verkehrsflächen scheinen notwendig. Die Aussagen zur Fassadengestaltung sind nachvollziehbar, verbleiben aber noch im
Ungefähren, sie lassen aber entsprechende Qualität erwarten.
Gesamtgestalt, Materialität und die ermittelten Kennwerte machen eine begründete
Hoffnung auf eine wirtschaftliche Umsetzung.
Insgesamt bietet der Vorschlag eine sehr gute Grundlage für die weitere Entwicklung des Therapiestandortes ,,Haus Entegast‘‘ mit seiner zeitgemäßen „baulichen Hülle“ für die innewohnenden Funktionen und einem auch freiräumlich differenzierten und Identität stiftenden Ort insgesamt für alle Beteiligten, der auch mit einer angemesseneren Akzeptanz in der breiteren Öffentlichkeit verknüpft sein dürfte.
Materialität Siegerentwurf:
Konstruktion: Kerne in Stahlbeton.
Zimmer der Wohnbereiche: Holzmodulbauweise.
Intelligente Architektur
Ziel der intelligenten Architektur ist es, möglichst auf sich verändernde Rahmenbedin¬gungen reagieren zu können.
Im Fokus intelligenter Architektur stehen eine gewisse räumliche Flexibilität einzelner Nutzungseinheiten, der Lebenszyklus des Gebäudes, solares und energie¬effizientes Bauen sowie der intelligente Einsatz von Baustoffen, Bauteilen und technischer Ge¬bäudeausrüstung.
Für die Raumkonzeption sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich be¬schreibt intelligente Architektur die Flexibilität der Grundrisse mit zuschaltbaren Räumen sowie die Erweiterung oder Verkleinerung von Betreuungsbereichen.
Nachhaltiges Bauen
Auch beim Bau des dritten Standorts der kreiseigenen Pflegeeinrichtungen sollen Nachhaltigkeitsaspekte konsequent Beachtung finden. Ein nachhaltiges Gebäude zeichnet sich durch seine hohe ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität aus. Der Realisierungswettbewerb soll bereits in der Konzeption des Gebäudes Aspekte der Nachhaltigkeit beinhalten. Maßgeblich ist die Vorbereitung dieser Möglichkeiten – eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt im weiteren Planungsprozess.
Baufolgekosten
Neben der Beachtung der Nutzerbedürfnisse sowie der Funktionalität des Gebäudes gilt es, die Baufolgekosten durch einen optimierten Einsatz von Baumaterialien und Bauprodukten zu minimieren und den Bau ressourcenschonend zu gestalten. Die eingesetzten Materialen sollen recyclebar oder bereits recycelt sein.
Energiestandard
Die Versorgung des neuen Gebäudes mit Strom und Wärme soll weitestgehend klimaneutral erfolgen. Aktuell wird das gesamte Areal durch eine Holzhackschnitzelanlage sowie ein Blockheizkraftwerk (BHKW) versorgt. Die Anlage wird nicht weiter betrieben. Das „Neue Haus Entegast“ soll künftig autark versorgt werden. Durch den Einsatz regenerativer Energien soll eine nachhaltige Stromversorgung unterstützt werden. Dach¬flächen sind in jedem Fall mit einer Photovoltaikanlage zu belegen.
Strukturdaten
Brutto-Grundfläche UG bis 3. OG (BGF) beträgt ca. 5.629 m², davon Wohnbereiche mit Flur 3.845m². 90 Bewohnerplätze mit 43 m² pro Bewohner. PKW-Stellplätze insgesamt: 35, davon in Tiefgarage: 25. Fahrradstellplätze insgesamt 60, davon innenliegend 20.
Kostenrahmen
Das Budget des Bauherrn beträgt 25 Mio. EUR brutto Gesamtkosten gemäß Auslobung Architektenwettbewerb.
Förderprogramm
Es ist beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen.
Vorläufige Zeitschiene
Beginn der Planung- und Projektarbeit: Ende 2023.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung werden zunächst
die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen sukzessive optional beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Das Planungsbüro Sütterlin + Partner aus Freiburg wird für die 2. Stufe des Verfahrens gesetzt.
Es sollen 3 Bewerber und das gesetzte Büro für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden – somit werden insgesamt 4 Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt.
Die Auswahl der 3 weiteren Bewerber_innen erfolgt in einem Bewertungsverfahren auf Basis folgender Bewertungskriterien:
1. Referenzen - Projektbezogene Erfahrungen (1. Wertungskriterium – 80 %):
Angabe von Referenzenprojekten zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS nach HOAI. Doppelnennungen der Referenzprojekte sind möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen:
Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird.
Die Wertung der Referenzprojekte erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix.
a) Referenzprojekt 1 – Neubaumaßnahme – 10%
Mindestanforderung:
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme
Referenzprojekt mind. in HZ II eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 2,5 Mio. € netto
b) Referenzprojekt 2 – öffentlicher Auftraggeber – 10%
Mindestanforderung:
Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber
Referenzprojekt mind. in HZ II eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 1 Mio. € netto
c) Referenzprojekt 3 - Gesundheitsbetreuungseinrichtung – 20%
Mindestanforderung:
Es handelt sich um eine Gesundheits- Betreuungseinrichtungsbaumaßnahme
Referenzprojekt mind. in HZ II eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 2,5 Mio. € netto
d) Referenzprojekt 4 – Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme – 20%
Mindestanforderung:
Es handelt sich um eine mindestens 3-geschossige Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme
Referenzprojekt mind. in HZ II eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 2,5 Mio. € netto
e) Referenzprojekt 5 – Energieautarke Baumaßnahme – 20%
Mindestanforderung:
Es handelt sich um eine Energieautarke Baumaßnahme
Referenzprojekt mind. in HZ II eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 1,0 Mio. € netto
2. Beschäftigtenzahl (2. Wertungskriterium – 20 %):
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2020 bis 2022 und 05/2023.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (keine Nachreichung möglich) werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Bitte die Anzahl für jedes Mitglied angeben.
Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 10 ist, werden 20 Punkte vergeben, wenn sie unter 5 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 5 und kleiner 10, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl 10 x hinterlegte Punktzahl (20).
Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. 1
Die Gewichtung der Unterkriterien und die Bewertungsmethodik kann der Anlage „Bewertungsmatrix“ in den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Es soll eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung erfolgt die Beauftragung wie folgt:
Leistungsphasen 1 bis 3
Leistungsphase 4 bis 9 sukzessive optional
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
siehe Nr. III. 1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV).
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV).
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
9. entfällt hier
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV).
10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1).
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung).
13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzprojekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Vorgaben zu Mindestforderungen:
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Referenzprojekt mind. in HZ II gem. § 56 HOAI eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen (Übergabe an die Nutzung)
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 2,5 Mio. € netto
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Als geeignet werden als Projektleitung und Bauleitung eingesetzte Personen in ihrem Bereich eingestuft, die eine Referenz gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Diese Eignung ist von einer Person aus der Projektleitung / stellvertretenden Projektleitung und von der Bauleitung zu erbringen.
1) Eignungsprüfung der Projektleitung / stellvertretende Projektleitung:
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Referenzprojekt mind. in HZ II gem. § 56 HOAI eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen (Übergabe an die Nutzung)
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 1 Mio. € netto
2) Eignungsprüfung der Bauleitung:
Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Referenzprojekt mind. in HZ II gem. § 56 HOAI eingeordnet
Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen (Übergabe an die Nutzung)
Es wurden mind. die Leistungsphase 8 vollständig selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410+420+430) ≥ 1 Mio. € netto
Wird eine der Mindestanforderungen seitens des Bewerbenden oder Projektleitung /
stellvertretenden Projektleitung oder Bauleitung nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben
Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung).
14.- 15. Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV):
Siehe oben II.2.9)
16. Verkürzung der Angebotsfrist 2. Stufe
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Erklärung gemäß § 75 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des „TGA-Planers HLS“ oder der „TGA-Planerin HLS“ von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam (siehe Nr. 12) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de