Ausschreibung eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service und Security Operation Center (SOC) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Log-Management SIEM/01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service und Security Operation Center (SOC)
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Die Implementierung ist in zwei Schritten geplant. In einem ersten Schritt muss zunächst ein Log-Management-System auf den Plattformen der BwFPS on-premise geplant, implementiert und umgesetzt werden. Diese Log-Management Lösung soll als zentrales Log-Erfassungssystem der wichtigsten BwFPS IT-Systeme dienen und durch den Bieter on-premise bei der BwFPS in Form eines Managed Service betrieben werden. In einem zweiten Schritt soll basierend auf diesem Log-Management-System ein SIEM-Service etabliert werden, welcher durch ein vom Auftragnehmer zu etablierendes Security Operation Center (SOC) außerhalb der BwFPS auf den Plattformen des Auftragnehmers betrieben und überwacht wird. Die BwFPS steuert die für den Betrieb des Log-Management-Systems sowie den SIEM-Service zugrunde liegende notwendige Infrastruktur bis zum Betriebssystem im Sinne eines IaaS-Modells bei. Der Applikationsbetrieb des Log-Managements-Systems und SIEM-Service liegt dabei in der Verantwortung des Auftragnehmers, der damit ebenfalls die Verantwortung und die Pflege aller Log-Management bzw. SIEM-Komponenten oberhalb des Betriebssystems übernimmt. Der Applikationsbetrieb des SIEM-Service kann sowohl on-premise auf den Systemen des Auftraggebers oder auf den Systemen des Auftragnehmers durchgeführt werden. Hierbei existiert seitens der BwFPS keine Priorisierung. Der Auftragnehmer hat hierbei ein freies Wahlrecht. Die BwFPS, in der Rolle des Nutzers/Anwenders des Log-Management-Systems, benötigt Zugriff auf wichtige Dashboards und muss in die Alarmierungskette insbesondere bei IT-Security-Events eingebunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausschreibung eines Log-Management-Systems mit angeschlossenem SIEM-Service und Security Operation Center (SOC)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert.
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von d. Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers o. eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. d. Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR5KH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Die Implementierung ist in zwei Schritten geplant. In einem ersten Schritt muss zunächst ein Log-Management-System auf den Plattformen der BwFPS on-premise geplant, implementiert und umgesetzt werden. Diese Log-Management Lösung soll als zentrales Log-Erfassungssystem der wichtigsten BwFPS IT-Systeme dienen und durch den Bieter on-premise bei der BwFPS in Form eines Managed Service betrieben werden. In einem zweiten Schritt soll basierend auf diesem Log-Management-System ein SIEM-Service etabliert werden, welcher durch ein vom Auftragnehmer zu etablierendes Security Operation Center (SOC) außerhalb der BwFPS auf den Plattformen des Auftragnehmers betrieben und überwacht wird. Die BwFPS steuert die für den Betrieb des Log-Management-Systems sowie den SIEM-Service zugrunde liegende notwendige Infrastruktur bis zum Betriebssystem im Sinne eines IaaS-Modells bei. Der Applikationsbetrieb des Log-Managements-Systems und SIEM-Service liegt dabei in der Verantwortung des Auftragnehmers, der damit ebenfalls die Verantwortung und die Pflege aller Log-Management bzw. SIEM-Komponenten oberhalb des Betriebssystems übernimmt. Der Applikationsbetrieb des SIEM-Service kann sowohl on-premise auf den Systemen des Auftraggebers oder auf den Systemen des Auftragnehmers durchgeführt werden. Hierbei existiert seitens der BwFPS keine Priorisierung. Der Auftragnehmer hat hierbei ein freies Wahlrecht. Die BwFPS, in der Rolle des Nutzers/Anwenders des Log-Management-Systems, benötigt Zugriff auf wichtige Dashboards und muss in die Alarmierungskette insbesondere bei IT-Security-Events eingebunden werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Erhöhung des Vertragsvolumens aufgrund notwendiger, zusätzlicher Dienstleistungen.
Zusätzliche Dienstleistungen sind erforderlich geworden, da sich erst nach Implementierung der Log Management Lösung herausgestellt hat, dass aus betrieblicher und sicherheitstechnischer Perspektive weitere Anforderungen seitens des Auftraggebers bestehen, die mit der implementierten Softwarelösung umgesetzt werden müssen.