BV Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide - Bereitsstellung und Pflege von vorgezogenen Kompensationsleistungen als forstrechtliche Ersatzfläche Referenznummer der Bekanntmachung: V142 23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide - Bereitsstellung und Pflege von vorgezogenen Kompensationsleistungen als forstrechtliche Ersatzfläche
Für die dauerhafte Beeinträchtigung von Natur und Landschaft im Rahmen des ISEK Hillerheide werden forstrechtliche Kompensationsflächen Dritter gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW, im Naturraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland", Größenordnung 4,64 Hektar, gesucht.
Stadt Recklinghausen Rathausplatz 3/4 45657 Recklinghausen
Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte (LP) zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide:
1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn"
2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße"
3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz"
4. "Stadtteilleben - vorhandenes ergänzen und vernetzen"
5. "Energetische Quartierssanierung"
Ziel des ISEK Hillerheide ist u.a., ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal zu schaffen und bestmöglich in den gewachsenen Stadtteil Hillerheide unter Berücksichtigung der dortigen Bebauung bzw. Infrastruktur, der Anwohnerschaft und ihrer Nutzungsansprüche zu integrieren.
Im Zuge der Realisierung dieses Vorhabens ist die Umwandlung auf dem Areal befindlicher Waldflächen erforderlich.
Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt die Stadt naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatschG NRW). Da auf dem Trabrennbahnareal Waldflächen umgewandelt werden, bedarf es zum Ausgleich zwecks gleichartiger Wiederherstellung der Funktionen des Naturhaushalts der dauerhaften Bereitstellung und Pflege von Waldflächen die eine Größe von 4,64 Hektar aufweisen (sich jedoch auch auf verschiedene Flurstücke erstrecken können) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland".
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist die Bereitstellung von Flächen sowie Pflanz und Pflegemaßnahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich einer Eintragung in das Berufsregister, bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Abgabe einer Erstaufforstungsgenehmigung gemäß § 41 Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG). Die Rahmenbedingungen zur aufzuforstenden Fläche können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Ausführung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften führen.
Abgabe einer Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Recklinghausen
Rathausplatz 3
Zimmer 3.09
45657 Recklinghausen
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4D97V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de