Rathauszentrum Rheine - Systemtrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/108
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Systemtrennwände
Systemtrennwände
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung der Systemtrennwände für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine
ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden
Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Grundsätzlich finden die
Arbeiten in mehreren Bauabschnitten und in Teilabschnitten statt. Folgende
Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks
Systemtrennwände ab:
Hauptmaßnahmen Systemtrennwände:
Glas-Systemtrennwände 110 Laufmeter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung ist ein Umsatz des Bieters in Höhe von 500.000EUR netto durchschnittlich
(gemittelt) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind; dies unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Umsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren
durchschnittlich (gemittelt den Wert des Auftragsteils, dessen
Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
(Beispiel: An NU vergebene Leistung: 100.000,- EUR netto = durchschnittlicher(gemittelter)
Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. 100.000,- EUR).
Mindeststandard:
Voraussetzung sind 3 vergleichbare Referenzobjekte mit Systemtrennwänden in
Bestandsgebäuden oder Neubauten ähnlicher Größenordnung.
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im
Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 250.000EUR netto haben.
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard:
Voraussetzung sind 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden
Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu
verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
(Beispiel: Übertragene Leistung an NU: 200.000,- EUR netto = Referenz: NU: 100.000,- EUR netto)
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Eigenerklärung "Sanktionspaket" (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung "Sanktionspaket"
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1HM1LMJQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.