Sicherheitsdienstleistungen LWL-Museum für Kunst und Kultur Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-023-32-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d31e8971-4146a411b84a289f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienstleistungen LWL-Museum für Kunst und Kultur

Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-023-32-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheitsdienstleistungen für das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

LWL-Museum für Kunst und Kultur

Domplatz 10

48143 Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme diverser Sicherheitsdienstleistungen wie

Aufsichtsdienste, zusätzliche Aufsichtsdienste, Garderobendienst, Schließdienste, Ersatzgestellung für die Sicherheitszentrale und Stellung einer Objektleitung vor Ort (Einsatzleitung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen

(Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte

Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der

wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei

natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und

Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu

einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.

Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur

Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes

erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich,

dass:

- er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die

krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;

- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Fragestellen;

- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden

Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;

- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen

vorgelegt.

- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§

123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf

sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere

Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer

separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen

Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.

ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem

Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.

Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die

Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG

nicht vorliegen.

Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k

Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des

Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom

21. Julil 2022 abzugeben.

Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren

abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf

seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am

Wettbewerb führen kann.

Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter

getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende

Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende

Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben

des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare

Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält

sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten

Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter

gefordert werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B1

(Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro

brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen

(Aufsichtsdienste) in den letzten drei

Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist der Firmenstandort anzugeben von dem aus die

Aufsichtsdienstleistungen koordiniert werden.

Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu

vergebenen Leistungen anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

sind Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die

hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen

vergleichbar sind.

Dabei müssen mindestens zwei Referenzen Aufsichtsdienste nachweisen.

Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern

möglich, Referenzobjekte benannt werden, die vom

angegebenen Standort betreut werden.

Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im

Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe

kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Bei Bedarf

sind die Angaben als separate Anlage dem Angebot

beizufügen.

Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben:

Einrichtung/Auftraggeber

Ansprechperson/Telefon-Nr.

Kurzbeschreibung des Auftrages

- Art und Umfang der Leistungen

- Dauer /Länge der Zusammenarbeit

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der zukünftige Auftragnehmer muss über eine gültige

Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO. verfügen. Er

verpflichtet sich dabei ein Nachweis (Kopie der

Bewachungserlaubnis) auf Vergangen vorzulegen. Zudem

muss das Unternehmen über ausrechend qualifiziertes

Personal nach § 34 a Abs. 1 GewO und BewachV verfügen

sowie einen ausreichenden Versicherungsschuzt (siehe § 10 des Vertrages) besitzten. Ein entsprechender Nachweis (Kopie der

Versicherungspolice) kann auf Verlangen vorgelegt werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabeund

Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003)

findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe

Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen

Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz

NRW einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform

(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur

Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.

Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die

LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens

anzufordern bis zum 11.07.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem

Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den

Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den

Zuschlag erhalten sollen.

Es gilt deutsches Recht.

Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter

verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im

Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der

sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet

dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür

verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten

Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und

sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.

Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023

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