Sicherheitsdienstleistungen LWL-Museum für Kunst und Kultur Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-023-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen LWL-Museum für Kunst und Kultur
Sicherheitsdienstleistungen für das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster
LWL-Museum für Kunst und Kultur
Domplatz 10
48143 Münster
Übernahme diverser Sicherheitsdienstleistungen wie
Aufsichtsdienste, zusätzliche Aufsichtsdienste, Garderobendienst, Schließdienste, Ersatzgestellung für die Sicherheitszentrale und Stellung einer Objektleitung vor Ort (Einsatzleitung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte
Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei
natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und
Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu
einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur
Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes
erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich,
dass:
- er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die
krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Fragestellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden
Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§
123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf
sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom
21. Julil 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare
Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter
gefordert werden.
Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B1
(Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro
brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen
(Aufsichtsdienste) in den letzten drei
Geschäftsjahren.
Es ist der Firmenstandort anzugeben von dem aus die
Aufsichtsdienstleistungen koordiniert werden.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu
vergebenen Leistungen anzugeben.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die
hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind.
Dabei müssen mindestens zwei Referenzen Aufsichtsdienste nachweisen.
Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern
möglich, Referenzobjekte benannt werden, die vom
angegebenen Standort betreut werden.
Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im
Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Bei Bedarf
sind die Angaben als separate Anlage dem Angebot
beizufügen.
Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Der zukünftige Auftragnehmer muss über eine gültige
Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO. verfügen. Er
verpflichtet sich dabei ein Nachweis (Kopie der
Bewachungserlaubnis) auf Vergangen vorzulegen. Zudem
muss das Unternehmen über ausrechend qualifiziertes
Personal nach § 34 a Abs. 1 GewO und BewachV verfügen
sowie einen ausreichenden Versicherungsschuzt (siehe § 10 des Vertrages) besitzten. Ein entsprechender Nachweis (Kopie der
Versicherungspolice) kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabeund
Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003)
findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe
Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die
LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens
anzufordern bis zum 11.07.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den
Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den
Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter
verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im
Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der
sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet
dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür
verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten
Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und
sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw.
Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.