Einrichtungen für die Röntgendiagnostik Referenznummer der Bekanntmachung: 22-23 (200) BOC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtungen für die Röntgendiagnostik
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vier digitalen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen mit Wartungsvertrag für die Dauer von 8 Betriebsjahren. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Die Lose unterscheiden sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten.
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen
Los 1 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen. Für einen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden. Für zwei Röntgen-Aufnahmearbeitsplätze sollen Standardwartungsverträge geschlossen werden mit der Option, diese nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung auf Vollwartungsverträge umzustellen.
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz
Los 2 betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz. Es soll ein Vollwartungsvertrag geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von drei digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplätzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem digitalen, vollautomatischen Röntgen-Aufnahmearbeitsplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH63QD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).