(Teil-) Sanierung Hallenbad Sportschule Hennef - Architekten- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SoM_2022_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fvm.de
Abschnitt II: Gegenstand
(Teil-) Sanierung Hallenbad Sportschule Hennef - Architekten- und Ingenieurleistungen
(Teil-) Sanierung Hallenbad Sportschule Hennef - Architekten- und Ingenieurleistungen
53773 Hennef
Architektenleistungen gemäß HOAI § 34, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 33 ff. und Anlage 10 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs- planung Lph 4, nach Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung betreffend der Änderungen am Becken bzw. der neuen Badewassertechnik. Ein ggf. erforderlicher Bauantrag betr. Massnahmen die den Brandschutz o. ä. betreffen (z. B. Abtrennung Treppenhaus, Nutzungsänderung eines Raumes z. B. wegen Einbau eines Schlammwasserspeichers) werden nach Aufwand auf Stundenbasis vergütet),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 53 ff. und Anlage 15 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs-
planung Lph 4, gemäss Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen
Genehmigung, wie z. B. einer Baugenehmigung betr. der zu erneuernden Badewassertechnik),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Geplant sind Umbaumaßnahmen an dem Hallenbad der Sportschule Hennef, Sövener Straße 60, 53773 Hennef. Es geht dabei im Wesentlichen um folgende Vorhaben:
Bau (vgl. Sanierungsstudie Seite 16-27)
- Auskleiden des bestehenden Beckens mit Edelstahl
- Umbau der bestehenden, nicht mehr DIN-konformen Rinne im Zusammenhang mit der Becken-auskleidung
- Erneuerung u. a. von Abhangdecken, Innentüren, Wechselkabinen und Schrankanlagen
- Fliesenarbeiten (Boden u. Wand) u. a. in Badehalle, Umkleidebereichen
- Einbau Alu-Glastürelement im Bereich Treppenhaus 1.OG sowie Herstellung öffenbare Fenster im Bereich Treppenhaus (Brandschutz)
- bauliche Trennung Raum Bademeister im Erdgeschoss (Brandschutz)
- sonstiges
Anlagentechnik (vgl. Sanierungsstudie Seite 28-36)
- Umbau der bestehenden, nicht mehr DIN-konformen Beckenhydraulik
- Erneuerung der bestehenden Badewassertechnik (Filter, Umwälzpumpen, Messeinrichtungen, Desinfektion, etc.)
- Bau/Installation eines Schwallwasserbehälters (Speicher) einschl. Schlammwasseraufbereitung
- Integration der Anlagentechnik in bestehende Gebäudeleittechnik
- Erneuerung Lüftungsgitter / -auslässe im Zuge der Erneuerung der Abhangdecken
- Umbau bestehender Lüftung für Raum Bademeister, Treppen- / Eingangsbereich und Windfang (derzeit nicht belüftet)
- sonstiges
Bei der Planung ist zu beachten, dass die gesamte Baumaßnahme gefördert wird, insbesondere sind insoweit die Förderrichtlinien zu beachten. Diese schreiben u. a. vor, dass z. B. Dämmmaterialien die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertreffen, Pumpen als hocheffiziente Pumpen vorzusehen sind, etc..
Das Hallenbad der Sportschule wird für die Dauer der Arbeiten im Zeitraum 01. März 2024 bis max. 22. August 2025 für den Publikumsverkehr vollständig gesperrt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bauarbeiten parallel zu den Arbeiten an der Anlagentechnik erfolgt.
Nähere Angaben zum Objekt sowie zu den Leistungen sind in der Sanierungsstudie und der Leistungsbeschreibung enthalten. Dem Bewerber/Bieter ist eine Besichtigung des Hallenbads nach vorheriger Terminabstimmung möglich, einen entsprechenden Terminwunsch senden Sie bitte per e-Mail an [gelöscht], die Belegung des Hallenbads ist bei der hiernach erfolgenden Terminabstimmung zu berücksichtigen.
Architektenleistungen gemäß HOAI § 34, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 33 ff. und Anlage 10 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs- planung Lph 4, nach Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung betreffend der Änderungen am Becken bzw. der neuen Badewassertechnik. Ein ggf. erforderlicher Bauantrag betr. Massnahmen die den Brandschutz o. ä. betreffen (z. B. Abtrennung Treppenhaus, Nutzungsänderung eines Raumes z. B. wegen Einbau eines Schlammwasserspeichers) werden nach Aufwand auf Stundenbasis vergütet),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 53 ff. und Anlage 15 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs-
planung Lph 4, gemäss Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen
Genehmigung, wie z. B. einer Baugenehmigung betr. der zu erneuernden Badewassertechnik),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
anierung Hallenbad Sportschule Hennef - Architekten- und Ingenieurleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architekt-krieger.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD0R9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html