Ganzjahresjacken, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2018-0017
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ganzjahresjacken, Rahmenvereinbarungen
Ganzjahresjacke Luftwaffe, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge:
Luftwaffe Herren 10.862 Stück
Luftwaffe Damen 1.368 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge:
Luftwaffe Herren 73.642 Stück
Luftwaffe Damen 8365 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ganzjahresjacke Luftwaffe, Rahmenvereinbarung
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung der Artikel Ganzjahresjacken Heer, Luftwaffe, Marine und Feuerwehr im Zeitraum 1.5.2019 - 30.4.2023
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Mehrbedarf von insgesamt 8.356 Stück.
Auftragswerterhöhung von 9,2 %
Die Änderungen in der Sicherheitspolitik und der damit einhergehenden Aufstockung und Ausstattung von Reservist*innen konnten zum Zeitpunkt, als die Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden ist, nicht vorhergesehen werden. Die Konkretisierung der Ausstattung der Reservist*innen wurde erst nach Inkraftsetzung der Grundbeorderung im Oktober 2021 vorgenommen. Die hier gegenständlichen Artikel sind nun von dieser Konkretisierung erfasst. Diese Änderungen führen dazu, dass die Bedingungen des ursprünglichen Auftrages, insbesondere die geplante Reichweite, nicht mehr eingehalten werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich vorliegend nicht. Die pauschale Obergrenze von 50% wird eingehalten.