Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre Referenznummer der Bekanntmachung: 0146.7030.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34 die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau)
Die Stadt Ettenheim hat im Jahr 2016 einen erhöhten Bedarf an Wohnraum festgestellt und infolge dessen ein beschleunigtes B-Plan-Verfahren gestartet. Ziel der Planung war die Schaffung und Bereitstellung von Wohnbauland. Dies ist erforderlich, da zum einen im Stadtgebiet kaum noch entsprechende freie Baugrundstücke zur Verfügung stehen, zum anderen aber eine größere Nachfrage Bauwilliger festzustellen ist. So sind im Ortsteil Altdorf keine Bauplätze mehr verfügbar um den dringenden Bedarf ortsansässiger Bürger zu decken. Ohne die Ausweisung neuer Bauflächen besteht die Gefahr, dass diese Bürger, und hierbei insbesondere Familien, die für die Sicherung der Infrastruktur wichtig sind, aus dem Ortsteil abwandern und sich Wohngrundstücke in umliegenden Gemeinden suchen. Demzufolge wurde durch die Stadt Ettenheim ein Bebauungsplan aufgestellt und die städtebauliche Ordnung der Siedlungserweiterung am westlichen Stadtrand von Ettenheim sicherzustellen. Entsprechend der attraktiven Lage am Ortsrand von Altdorf wurde das gesamte Erschließungsgebiet als Wohngebiet mit einer Mischung von verdichteter Bebauung in Form von Geschosswohnungsbau sowie mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt. Für das Mehrfamilienhaus steht ein Grundstück mit ca. 1.000 m² Fläche zur Verfügung (Flurstück 3212). Es ist angedacht zwischen 9 und 12 Wohnungen zu realisieren.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8, 9
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
siehe hierzu Ziff. III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten