Beschaffung von zehn vollelektrischen PKWs Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0066
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zehn vollelektrischen PKWs
Beschaffung von zehn vollelektrischen PKWs
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Die zehn zu beschaffenden vollelektrischen PKWs müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung
- den gültigen DIN- Vorschriften,
- der StVZO,
- den Unfallverhütungsvorschriften,
- dem neuesten Stand der Technik,
- den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und
- im Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
Die Fahrzeuge müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
- Eintragungen im Berufsregister
- Eintragungen im Handelsregister
Es ist die nachfolgende Angabe gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Es sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Lieferung von vollelektrischen PKWs im Umfang von mindestens fünf Fahrzeugen zum Gegenstand haben. Die diesbezüglichen Angaben sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 03) zu tätigen. Konkret ist neben der "Leistung" der "Auftragswert" und der "Auftraggeber" der jeweiligen Referenz anzugeben.
Bei den oben genannten Angaben, die durch die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) abgefragt werden, kann alternativ ein Zertifikat über die Präqualifizierung eingereicht werden. Dennoch wären zusätzlich zum Zertifikat die geforderten Referenzaufträge (siehe oben) zu benennen bzw. auf einer separaten Anlage zusammenzustellen.
Unterauftragnehmer:
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage A 09 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage A 10 beizubringen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen bei Angebotsabgabe (Anlagen A 09 und A 10) einzureichen.
Bietergemeinschaft:
Sofern der Bieter als Bietergemeinschaft auftritt, ist die Anlage A 08 mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y1H4HC18N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: http://www.essen.de