Planung und Bau der Trassen und Pumpwerke zur Kläranlage Mainhardt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainhardt
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74535
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainhardt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau der Trassen und Pumpwerke zur Kläranlage Mainhardt
Die Gemeinde Mainhardt betreibt derzeit vier Kläranlagen in Gailsbach, Bubenorbis, Schönhardt (Schilfkläranlage) und Mainhardt. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurde ein Zusammenschluss auf der Kläranlage in Mainhardt empfohlen. Der Umschluss der Kläranlage Schönhardt ist ausgekoppelt und bereits in Bearbeitung. Zuzüglich zu den im Gutachten betrachteten Kläranlagen soll das Pumpwerk Hütten erweitert und ebenfalls an die Kläranlage in Mainhardt angeschlossen werden.
Es sind nach derzeitigem Stand vier Trassen mit Schächten, Druckentlastungen usw. sowie drei Pumpwerke neu zu bauen. Hierfür wird ein Planungsbüro gesucht.
In einer parallel laufenden Ausschreibung wird der Planer für den Ausbau der Kläranlage in Mainhardt gesucht (www.subreport.de/E69598363).
Kläranlage Mainhardt
74535 Mainhardt
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen und die Ausführung der Trassen, Pumpwerke usw. zum Anschluss der betroffenen Kläranlagen und des Pumpwerks Hütten an die Kläranlage Mainhardt unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart.
Der Auftraggeber beabsichtigt hierfür folgende Leistungen zu vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 (LPh 1 - 9)
- Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2021 § 55 (LPh 1 - 9)
- Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 (LPh 1 - 6)
Ferner ist geplant, folgende besondere Leistungen zu vergeben:
- Bestandspläne erstellen (Ingenieurbauwerke)
- örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke)
- Fortschreibung der Ausführungspläne bis zum Bestand (Verfahrens-/Prozesstechnik)
- Bewehrungsabnahme (Tragwerksplanung)
Für das neu entstandene Kanalnetz soll anschließend eine Schmutzfrachtsimulation erstellt werden.
Anzubieten sind auch die Verrechnungssätze in Euro netto/Stunde.
Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen. Im Rahmen der Planungsleistung sind die aufgegebenen Kläranlagen zurückzubauen und zu renaturieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z. B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadensereignisses.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen oder formal unzureichenden Bewerbungen
2. Prüfung und Einhaltung von Mindestanforderungen
3. Befähigung zur Berufsausübung (s. Pkt. III.1.1) der Auftragsbekanntmachung)
4. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe Punkt III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung)
Einzelheiten können den Teilnahmeunterlagen entnommen werden (siehe Bewertungsmatrix).
Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche weitere sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Unter https://www.subreport.de/E14286381 finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
1. Nachweis der Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
2. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister o.ä. nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zulässigen Stelle)
3. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4. rechtsverbindlich unterschriebener Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren
5. Nachweise/Bescheinigungen auf Verlangen wie folgt:
5.1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder polizeiliches Führungszeugnis
5.2. Erklärung, dass über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
5.3. Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind.
5.4. Erklärung, dass im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot könnenden Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben.
5.5. Erklärung von anderen Unternehmern (Nachunternehmer) gelten die o.g. Anforderungen auch für diese. Auf Verlangen sind geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben.
1. Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022) – Angaben in EUR netto
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für Sachschäden in Höhe von 2 Mio. EUR (kumulativ)
3. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
4. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmer) gelten die o.g. Anforderungen auch für diese. Auf Verlangen sind geforderte Erklärungen, Nachweise und Unterlagen auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben.
1. durchschnittliche Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeitern in den letzten 3 Geschäftsjahren
2. Anzahl der Nachunternehmer und deren Aufgaben
3. Angaben zu Projektleitung, Stellvertretung und Bauleitung (keine Personalunion); namentliche Nennung, Angaben Berufsstand, fachspezifische Fortbildungen, Berufsjahre
4. namentliche Nennung für die einzelnen Gewerke, Berufsjahre
5. fachspezifische Referenzen in den letzten 10 Jahren:
- Referenz 1: Abwasserdruckleitung, Länge mind. 1 km, Durchfluss < 20 l/s
- Referenz 2: Rohabwasserpumpwerk für Abwasserdruckleitung, Fördermenge < 20 l/s
- Referenz 3: EMSR-Technik im Tiefbau od. gleichwertig (anrechenb. Kosten EMSR > 0,1 Mio. € netto)
- Referenz 4: örtliche Bauüberwachung in gleichwertigen Kanalprojekten (anrechenb. Kosten IBW > 1,0 Mio. € netto)
persönliche Referenz der für das Projekt vorgesehenen örtlichen Bauüberwachung
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur oder beratenden Ingenieur benennen.
1. Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG). Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
2. Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe hierzu eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
3. Im Auftragsfall ist Deutschsprachigkeit (mind. Sprachniveau C1) für Projektleiter, Stellvertreter und Bauleiter sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform Subreport einzureichen.
2. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
3. Fragen zur Bewerbung sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu stellen. Eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens 18.07.2023 eingehen. Rückfragen von Bewerbern, deren Beantwortung über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Informationen enthält, werden unter der Subreport-ID, auf der die sonstigen Vergabeunterlagen zu finden sind, veröffentlicht. Registrierten Interessenten werden die Informationen per E-Mail übermittelt.
4. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
5. Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
6. Der Bieter kann sich auf der Subreport EVergabe-Plattform kostenfrei anmelden. Der Support von Subreport steht telefonisch unter +49(0)221/98578-0 zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de