Rahmenvertrag für Nintex-Software Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2023-0083
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Nintex-Software
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von Software Lizenzen "Nintex Workflow Enterprise Edition" und "Nintex Forms Enterprise Edition" gegen Einmalvergütung sowie von Pflegeleistungen (Software Assurance und Premium Support) für bestehende bzw. noch zu beschaffende Lizenzen der o. g. Software Produkte.
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von vier Jahren ab Zuschlagsdatum geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden. Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag nebst seiner Anlagen zu entnehmen.
Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung mit den folgenden geschätzten Mengen für vier Jahre:
1. Softwareüberlassung gegen Einmalvergütung (dauerhafte Überlassung)
- Nintex Workflow Enterprise Edition: 20 Lizenzen
- Nintex Forms Enterprise Edition: 20 Lizenzen
2. Softwarepflege (annual renewal)
- Nintex Workflow Software Assurance (12 MON): 140 Supportpakete
- Nintex Workflow Premium Support (12 MON): 140 Supportpakete
- Nintex Forms Software Assurance (12 MON): 140 Supportpakete
- Nintex Forms Premium Support (12 MON): 140 Supportpakete
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1
Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.