Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Südkirchen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordkirchen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordkirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Südkirchen
Die Gemeinde Nordkirchen beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Südkirchen der Freiwilligen Feuerwehr Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen. Hierfür steht ein Grundstück mit einer Größe von rd. 3.300 m² am nördlichen Ortsrand zur Verfügung.
Das gesamte Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 700 m². Zu entwerfen ist eine Halle für drei Feuerwehrfahrzeuge, Einsatzräume, Umkleiden, Sanitärräume, Werkstatt- und Lagerräume, ein Schulungsbereich sowie das Außengelände. Der Löschzug Südkirchen umfasst aktuell 38 aktive Kameraden.
Auch wenn aus heutiger Sicht eine Erweiterung des Standortes zunächst nicht vorgesehen ist, sollte die städtebauliche Grundkonzeption und funktionale Ordnung des notwendigen Raumprogramms eine Erweiterbarkeit für die Unterbringung eines weiteren Feuerwehrfahrzeugs nicht konterkarieren.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine/n geeignete/n AuftragnehmerIn für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ArchitektInnen (A) bzw. InnenarchitektInnen mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (IA) gem. § 67 BauO NRW.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung A berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung A nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r A) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung A nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Die o.g. Teilnahmebedingungen gelten für IA mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung sinngemäß.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- eine/n bevollmächtigte/n VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der TeilnehmerInnen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innenzahl von 15 angestrebt, davon werden 4 Büros gesetzt, 11 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 22.06 auf der Internetseite des Amtes für öffentliche Bekanntmachung der EU veröffentlicht. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich 16.08.2023 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
„Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
- Name der/des BewerberIn (bei BüropartnerInnen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
- Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
- Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert die/der BewerberIn, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (PartnerIn oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die/der BewerberIn akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der/des BewerberIn bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.
11 TeilnehmerInnen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen TeilnehmerInnen erhalten eine Absage per E-Mail.
ArchitektIn bzw. InnenarchitektIn mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur
Gestaltqualität / Architekturqualität
Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
Umsetzung des Raumprogramms
Erfüllung der funktionalen Anforderungen
Nutzungsqualität
Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
Nachhaltigkeit / Energiekonzept
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 24.500 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 9.500 €
2. Preis 6.250 €
3. Preis 3.750 €
Anerkennungen 5.000 € (z.B. 2 x 2.500 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
22.06. - 16.08.2023 Bewerbungsfrist
24.08.2023 Losziehung
KW 37 Versand der Unterlagen
28.09.2023 Rückfragenfrist
19.10.2023 Kolloquium
12.12.2023 Abgabe Planunterlagen
14.02.2024 Preisgericht
im Anschluss Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem der PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Darüber hinaus wird beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 (3) HOAI 2021 stufenweise zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 50 Punkten in die Bewertungen ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 - Objektliste Gebäude – Büro/Verwaltung/Staat/Kommune - Feuerwachen, Rettungsstationen – in die Honorarzone III Mittelsatz eingestuft.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen.
Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html