L-Bank - Europaweite Vergabe von Leistungen zur Bereitstellung sowie Implementierung eines Customer Communication Management Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe von Leistungen zur Bereitstellung sowie Implementierung eines Customer Communication Management Systems
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen zur Bereitstellung eines Customer Communication Management ("CCM") - Systems sowie dessen Implementierung.
Karlsruhe
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen zur Bereitstellung eines Customer Communication Management ("CCM") - Systems sowie dessen Implementierung.
Erwartete Funktionalitäten des CCM-Systems sind Dokumentdesign (Erstellen von Dokumenttemplates), Dokumenterstellung (Rendering), Sendungskonfiguration und die Anlieferung an die verschiedenen Outputkänale wie zum Beispiel Drucker, Email, Portallösungen und Archivsysteme.
Anwender sind Mitarbeitende aus den Fachbereichen, die damit Schriftverkehr aus verschiedenen (Web-)Anwendungen erzeugen, Dokumententwickler, die bereichspezifische Dokumentvorlagen erstellen und fachliche/technische Systemadministratoren, die allgemeine Ressourcen bereitstellen und das System konfigurieren und betreiben/überwachen.
Das CCM-System muss mit dem in der L-Bank vorhandenen Technologiestack kompatibel sein. Der Betrieb der Serverkomponenten erfolgt auf Linux, die Anwendungen für die fachlichen Nutzer werden auf einem aktuellen Windossystem oder einem aktuellen Browser betrieben. Schnittstellen sollten in REST vorliegen. Als Datenbanksystem kommt Oracle zum Einsatz, als Laufzeitumgebung JBoss/Tomcat und als bevorzugte Programmiersprache JAVA.
Leistungen zur Implementierung umfassen Dienstleistungen zur Implementierung des neu ausgewählten Systems, der Migration der bestehenden Dokumentvorlagen und Schulungen für Administratoren und Dokumententwickler.
Der Auftragnehmer gibt als Option für den Auftraggeber ein zusätzliches Angebot über die Projektkoordination für die Implementierung und Migration der bestehenden Dokumente ab.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Die Implementierung des CCM-Systems soll im Jahr 2024 erfolgen. Ziel ist es, die Migration aller Dokumente in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Implementierung abzuschließen.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, wie folgt bewertet:
Kriterium "Auftraggeber"
Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleister mit Sitz in der EU oder Schweiz 15 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Produktivnahme nach 01.01.2022 oder noch laufend 10 Punkte
Produktivnahme zw. 01.01.2019 und 31.12.2021 5 Punkte
Produktivnahme vor dem 01.01.2019 0 Punkte
Kriterium "Vorgehensweise"
Einsatz erfolgte stufenweise/ ist stufenweise geplant
mit Stufe1 = on premise und Stufe 2 = cloud 10 Punkte
Kriterium "Investitionssicherheit"
Nutzung offener Standards gegenüber proprietären Lösungen 10 Punkte
L-Bank Technologiestack (Linux, JAVA, Oracle, JBoss, GIT), perspektivisch cloud-native Entwicklung mit Quarkus
Kriterium "Dienstleistung"
durchschnittl.maschinelle Migration von mind.75 % einer Vorlage 15 Punkte
durchschnittl. maschinelle Migration von mind. 40 % bis 74% einer Vorlage 5 Punkte
durchschnittl. maschinelle Migration von weniger als 40% 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug,
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen.
zu (1): Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen von mind. EUR 15 Mio. netto
(1) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen. Der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2018 erfolgt sein oder noch erfolgen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Umfang der vergleichbaren Leistungen,
- Beschreibung zur Leistungserbringung,
- Leistungszeitraum,
- Angaben zu Funktionsumfang,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
zu (1) Es gelten folgende Mindestanforderungen:
-Nachweis mindestens einer Referenz über die Bereitstellung sowie Implementierung eines Customer Communication Management Systems oder vergleichbaren Softwareprodukts bei einem deutschen, schweizerischen oder europäischen Finanzinstitut bzw. Finanzdienstleistern oder einem vergleichbaren großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, der Schweiz oder der EU, wobei diese Software aktuell betrieben wird.
Das Referenzprodukt muss mindestens folgenden Funktionsumfang abbilden:
o Die Anzahl der gerenderten Dokumente liegt täglich im Durchschnitt bei 25.000, einzelne Dokumente haben eine Größe von mind. 300 Seiten; die Gesamtzahl der Seiten sollte durchschnittlich mind. 75.000 täglich betragen.
o Eine Installation des Referenzprodukts ist sowohl on premise als auch in der cloud möglich; ein Umstieg von on premise auf cloud ist ohne fachliche Anpassung der Ressourcen möglich.
o Dokumentdesign/Erstellung von Dokumenttemplates für dunkelverarbeitete und interaktive Dokumente (mit wysiwyg-Editor), die einer Versionsverwaltung und einem Stagingprozess unterliegen. Die Dokumenttemplates sind in einem Projektbezug mit rollenbasierten Zugriffsberechtigungen zu verwalten.
o Dokumenterstellung/Rendering mit Variablen, die bis zur Finalisierung eines Dokuments änderbar sind. Änderbar heißt in diesem Kontext, das liefernde System und/oder die dokumenteigene Interaktion liefern neue/geänderte/gelöschte Werte.
o Eine Sendungskonfiguration erfolgt regelbasiert (zentral) und kann durch Eingaben im interaktiven Dialog beeinflusst werden. Innerhalb einer Sendung müssen Teilmengen von dieser an verschiedene Ausgabekanäle übergeben werden können.
o Die Dienstleistungen besteht neben der Implementierung auch in der Migration aus einem bestehenden System, wobei mindestens 1000 Dokumentvorlagen mit 10.000 Variablen migriert wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6USG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.