Gebäudeplanungsleistungen, D4 Multifunktionsgebäude Güterbahnhofareal Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistungen, D4 Multifunktionsgebäude Güterbahnhofareal Freiburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2021 für den Neubau eines Multifunktionsgebäude auf dem Güterbahnhofareal in Freiburg.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt, auf dem Güterbahnhofareal ein multifunktional nutzbares Gebäude mit Gemeinbedarfseinrichtungen, einer Gemeinschaftsunterkunft zur dauerhaften Unterbringung von bis zu 160 geflüchteten Menschen sowie öffentlich zugänglichen Sport- und Bewegungsflächen auf dem Dach zu errichten.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.
Freiburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2021 für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes in Freiburg.
- Ausgangslage:
Die Stadt Freiburg beabsichtigt, auf dem Güterbahnhofareal ein multifunktional nutzbares Gebäude mit Gemeinbedarfseinrichtungen, einer Gemeinschaftsunterkunft zur dauerhaften Unterbringung von bis zu 160 geflüchteten Menschen sowie öffentlich zugänglichen Sport- und Bewegungsflächen auf dem Dach zu errichten.
Das Planungsgrundstück für das Multifunktionsgebäude liegt im Westen des Güterbahnhofareals im Kreuzungsbereich der Neunlindenstraße / Paul-Ehrlich-Straße. Im Süden schließt an der Neunlindenstraße eine bestehende Wohnbebauung an, im Osten die Flächen für ein zukünftiges Mischgebiet.
Auf der Nordseite verläuft die Gleisachse 7 mit der Güterbahnlinie von Basel nach Karlsruhe, im Westen führt eine höher liegende Brückenanlage (Kaiserstuhlstraße) über die Neunlindenstraße und die Gleisanlagen und im Nord-Osten befindet sich die denkmalgeschützte Lokhalle.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „4. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord“ und bildet dort das Baufeld D4 ab, aus dem die Projektbezeichnung resultiert.
Aus einem städtebaulichen Vertrag von Oktober 2020 besteht für das Baufeld „D4“ u. A. die Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gebäudes mit den Nutzungen Quartierszentrum, Jugendtreff sowie Bolzplatz. Um das Baugrundstück entsprechend den baurechtlichen Möglichkeiten besser auszunutzen, wurden bereits seit 2018/19 verschiedene Nutzungsvarianten und -kombinationen geprüft.
Aufgrund des starken Anstiegs der Anzahl der Geflüchteten, vor allem durch den Krieg in der Ukraine, wurde 2022 entschieden, als weitere städtische Teilnutzung eine Kombination von Gemeinbedarfseinrichtungen mit einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete zu prüfen.
Dazu wurde das Büro Weissenrieder Architekten 2022 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Konzeptstudie) beauftragt. Dabei lag der Fokus zunächst auf dem Nachweis der technischen Machbarkeit der Kombination der verschiedenartigen Nutzungen, einer maximalen Grundstücksausnutzung sowie einer Kostenprognose. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde zur Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit durch das Büro Weissenrieder 2023 eine Bauvoranfrage vorbereitet.
Weitere (Fach-) Planungen wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht erbracht.
- Konzeptstudie (Stand 1/2023):
Gemäß Konzeptstudie wird innerhalb des Baufensters ein sechsgeschossiger Baukörper auf rechteckigem Grundriss zentral auf dem Grundstück vorgesehen.
Im EG und 1. OG wird das Gebäude in Längsrichtung etwa mittig geteilt. Im umschlossenen östlichen Gebäudeteil befinden sich Quartiers- sowie Kinder- und Jugendtreff, im offenen westlichen Bereich befindet sich das zweigeschossige Spielfeld, das ab dem 2. OG überdacht ist.
Der Quartierstreff befindet sich im EG des Gebäudes und teilt sich mit dem Kinder- und Jugendtreff im 1. OG einen gemeinsamen Eingangsbereich mit Zugang von der Paul-Ehrlich-Straße aus. Der Zugang zum Treppenhaus mit Aufzugsanlage zur Gemeinschaftsunterkunft und zu den Bewegungsflächen auf dem Dach erfolgt von Norden.
Es gibt zwei Zufahrten auf das Grundstück, von der Neulindenstraße werden 5 Stellplätze erschlossen, von der der Paul-Ehrlich-Straße 2 Stellplätze.
Im 2. bis 5. Obergeschoss sind auf der gesamten Grundfläche des Gebäudes die Flächen für die Gemeinschaftsunterkunft angeordnet. Diese gruppieren sich um einen nach Norden geöffneten Lichthof, welcher im 2. OG als zusätzliche begehbare Außenfläche durch die Bewohner genutzt werden kann. Die Erschließung der Einheiten erfolgt über Flure und offene Laubengänge, die Unterbringungseinheiten bestehen in der Regel aus 2 Zimmern mit Bad und Küche, die jedoch bei Bedarf zu größeren Einheiten über Türen miteinander verbunden werden können.
Auf der Dachfläche entstehen Bewegungsflächen für leichte körperliche Betätigungen; diese sollen für Quartiersbewohner aller Altersklassen zur Verfügung stehen. Etwa die Hälfte der Dachfläche soll von einer Pergola mit aufgeständerten PV-Modulen überdeckt werden.
Die Gebäudekonzeption ist darauf ausgelegt, trotz eindeutiger baulicher Abgrenzung untereinander möglichst vielfältige Synergien zwischen den verschiedenen Nutzungen zu ermöglichen.
Das Gebäude erhält eine Teilunterkellerung im östlichen Bereich.
Es ist vorgesehen, das Gebäude vom Keller bis einschließlich 1. OG in Massivbauweise zu errichten, ab dem 2. OG soll die Gemeinschaftsunterkunft in Holz- bzw. Holzhybridbauweise ausgeführt werden.
- Energiestandard:
Neubauten sollen in Freiburg deutlich energieeffizienter werden, als es das bundesweit geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt. Die aktuell geltenden energetischen Freiburger Gebäudestandards werden daher für Neubauten im städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart.
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „4. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord“ sind Wohngebäude im Freiburger Effizienzhausstandard 55, alternativ als Passivhaus, zu errichten. Wegen der städtischen Vorbildfunktion ist deshalb vorgesehen, das neue Multifunktionsgebäude in seiner Gesamtheit im Passivhausstandard umzusetzen. Der Nachweis erfolgt nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP).
- Strukturdaten:
Der Brutto-Rauminhalt umfasst insg. ca. 15.568 m³ (Bereiche Regel- und Sonderfall), die Brutto-Grundfläche UG bis 5. OG (BGF) beträgt ca. 2.955 m² zzgl. ca. 1.600 m² für das Ballspielfeld und die Nebenanlagen. Die Nutzungsfläche von Gemeinbedarfseinrichtung und Gemeinschaftsunterkunft (ohne Spielfeld, Dachgarten, Innenhof) beträgt ca. 2.163,6 m².
- Grobkostenrahmen:
Gemäß einer Grobkostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie wird von Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 15,4 Mio. EUR brutto für KG 200 bis 700 (Stand 2. Quartal 2023) ausgegangen.
- Bauvoranfrage:
Auf Basis der Konzeptstudie, deren Fokus auf der technischen Machbarkeit der Kombination der vorgesehenen, verschiedenen Nutzungen lag, wird derzeit vorab zum Start der weiteren Planungen die baurechtliche Zulässigkeit des vorgesehenen Konzepts geklärt. Dies betrifft insbesondere die Genehmigungsfähigkeit der Gemeinschaftsunterkunft in den oberen Geschossen des Gebäudes, da gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan eine herkömmliche Wohnnutzung für das Baufeld „D4“ nicht zulässig ist. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in Teilbereichen ist mit erhöhten baulichen Schallschutzmaßnahmen zu rechnen.
Die Bauvoranfrage soll noch im Juni 2023 eingereicht werden, mit dem Bauvorbescheid wird im September / Oktober 2023 gerechnet. Im Falle von Verzögerungen im Rahmen des Verfahrens zum Bauvorbescheid verzögert sich der Planungsbeginn entsprechend.
Hinweis: wird die Gemeinschaftsunterkunft in den oberen Geschossen im Rahmen des Bauvorbescheids als nicht genehmigungsfähig erachtet, sind im Zuge der weiteren Planungen verschiedene Rückfallebenen angedacht. Minimallösung ist die Realisierung der Gemeinbedarfseinrichtungen, also Quartierstreff, Kinder- und Jugendtreff sowie Ballspielfläche.
- Förderprogramm:
Es ist beabsichtigt, für die Gemeinschaftsunterkunft Fördermittel zu beantragen.
- Vorläufige Zeitschiene:
Planungsbeginn nach Beauftragung
Spätester Baubeginn Mitte 6/2026
Baufertigstellung Mitte 12/2027
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Das Büro Weissenrieder Architekten, Freiburg, wird für die 2. Stufe des Verfahrens gesetzt. Die Eignung des Büros wurde nachgewiesen.
Es sollen das gesetzte Büro sowie 3 weitere Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden – somit sollen insgesamt 4 Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens eingeladen werden.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser 3 Bewerber für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Bewertungskriterien mit Gewichtung:
1. Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 80 % (bzw. 80 Punkte)
2. unternehmensbezogene Leistung (Beschäftigtenzahlen) mit 20 % (bzw. 20 Punkte)
Soweit mehr als 3 zusätzliche zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
1. Referenzen - Projektbezogene Erfahrungen (1. Wertungskriterium – 80 %):
Angabe von Referenzenprojekten zu Planungsleistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI.
a) Referenzprojekt 1 – Neubaumaßnahme im Wohnungsbau – 30%
Mindestanforderung:
- Es handelt sich um eine Neubaumaßnahme im Wohnungsbau
- Referenzprojekt mind. in HZ III eingeordnet
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Vergleichbare Größenordnung KG 300 und 400 mind. 5 Mio. Euro netto
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht
b) Referenzprojekt 2 – öffentlicher Auftraggeber – 25%
Mindestanforderungen:
- Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber
- Referenzprojekt mind. in HZ III eingeordnet
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Vergleichbare Größenordnung KG 300 und 400 mind. 5 Mio. Euro netto
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht
c) Referenzprojekt 3 - Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme – 10%
Mindestanforderung:
- Es handelt sich um eine mindestens 3-geschossige Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme
- Referenzprojekt mind. in HZ III eingeordnet
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Vergleichbare Größenordnung KG 300 und 400 mind. 5 Mio. Euro netto
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
d) Referenzprojekt 4 – Passivbauweise – 10%
Mindestanforderung:
- Es handelt sich um eine Passivhausbauweise
- Referenzprojekt mind. in HZ III eingeordnet
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Vergleichbare Größenordnung KG 300 und 400 mind. 5 Mio. Euro netto
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
e) Referenzprojekt 5 – Auszeichnungen/ Preise – 5%
Mindestanforderung:
- Es handelt sich um eine Hochbaumaßnahme die eine Auszeichnung eines Berufsverbandes (z. B. Architektenkammer, BDA, SIA, BSA o. ä.) oder einen Erfolg bei einem Wettbewerb (Preise oder Anerkennungen) erzielen konnte?
- Auszeichnungen/ Preise / Anerkennungen von 01.01.2013 bis jetzt.
2. Beschäftigtenzahl (3. Wertungskriterium – 20 %):
Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Gebäudeplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2020 bis 2022 und 05/2023.
Weitere Einzelheiten zur Bewertungsmethodik können der Anlage „Bewertungsmatrix“ entnommen werden.
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 und 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 3 – 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
siehe Nr. III. 1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV).
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV).
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV).
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1).
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung).
13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung).
Als prinzipiell geeignet werden Büros/ Bewerbergemeinschaften eingestuft, die mindestens eine vergleichbare wesentliche Leistung in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbracht haben.
Mindestanforderung Referenz:
- Einstufung mind. HZ III
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen, Übergabe an die Nutzenden ab 06/2020 bis heute
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 5 Mio. EUR netto
- Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI
Als prinzipiell geeignet werden als Projektleitung und Bauleitung eingesetzte Personen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in ihrem Bereich eingestuft, die mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz in den letzten drei Jahren (2020-2022) erbracht haben. Diese Eignung ist von einer Person aus der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung und von der Bauleitung (aus Projektteam unter 12.) zu erbringen.
Mindestanforderung Referenzprojekt Projektleitung:
- Es handelt sich um eine mindestens 3-geschossige Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Übergabe an die Nutzenden ab 06/2020 bis heute
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 in der Projektleitung selbst erbracht.
Mindestanforderung Referenzprojekt Bauleitung:
- Es handelt sich um eine mindestens 3-geschossige Holz- oder Holzhybridbaumaßnahme
- Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen
- Übergabe an die Nutzenden ab 06/2020 bis heute
- Es wurde mind. die Leistungsphase 8 in der Bauleitung selbst erbracht
14.- 15. Kriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV):
Siehe oben II.2.9)
16. Verkürzung der Angebotsfrist 2. Stufe
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder der Architektin von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (§ 75 VgV). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens.
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Architektin tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen Dafür ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 13.07.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet
(in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen noch zur Verfügung zu stellen:
- Unterlagen Bauvoranfrage
- Mustervertrag über Planungsleistungen mit Preisblattformular
- Zuschlagskriterien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.