BSI Customer Suite aus der BSI Cloud Referenznummer der Bekanntmachung: 551-003985-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
BSI Customer Suite aus der BSI Cloud
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein SaaS-Vertrag über den Bezug der BSI Customer Suite im SaaS-Modell (Cloud) durch die NRW.BANK.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
1. BSI stellt der NRW.BANK die BSI Customer Suite als Software as a Service zur Verfügung.
2. Die einzelnen Leistungspakete richten sich nach den bestellten Editionen und Optionen der BSI Customer Suite im Anhang 1 der Leistungsbeschreibung (die Produkte).
3. Gemäß Projektvereinbarung oder sonst kundenspezifisch erfolgte Konfiguration und/oder Customizing der Produkte (die Kundenlösung) sind explizit nur dann Gegenstand der Leistungserbringung, sofern in Anhang 1 definiert.
4. Für weitere Leistungen können unter dem ausgeschriebenen Vertrag Einzelverträge zwischen den Parteien abgeschlossen werden, auf welche die Bestimmungen des SaaS-Vertrages Anwendung finden, sofern sie im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein europaweit durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass lediglich die BSI Business Systems Integration AG als Auftragnehmerin in Betracht kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden
NUTS-Code: CH033 Aargau
Postleitzahl: CH-5405
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DS8X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.