Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E87964185
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E87964185
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.

Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.

Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.

Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).

Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.

Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung:

Stadtbezirk Hüsten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.

Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.

Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.

Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).

Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.

Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.

Das Stadtteilmanagement soll die Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms einbinden, beraten und vermitteln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 2 Jahre befristet, um im laufenden Prozess auf etwaige Erfordernisse flexibel reagieren zu können. Es besteht die Option einer Verlängerung bis Ende 2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Büroreferenzen

Qualifikationsnachweise Projektbeteiligte

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/08/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/08/2023
Ortszeit: 10:30
Ort:

Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10

Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023

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