Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Stadtbezirk Hüsten
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Das Stadtteilmanagement soll die Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms einbinden, beraten und vermitteln.
Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 2 Jahre befristet, um im laufenden Prozess auf etwaige Erfordernisse flexibel reagieren zu können. Es besteht die Option einer Verlängerung bis Ende 2027.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Büroreferenzen
Qualifikationsnachweise Projektbeteiligte
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.