Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-14
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.evl-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Overfeldweg 23 51371 Leverkusen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung elektronischer Schließsysteme einschließlich Betriebssoftware (on premise) und begleitender Serviceleistungen (insbesondere Einweisung, Montageleistungen und technischer Support / IT Support).
Für sämtliche für den Betrieb der Schließsysteme durch die EVL erforderlichen IT-Leistungen (insbesondere Software, Implementierung, Customizing, Schulung, Pflege, Support) wird nach Zuschlagserteilung - auf der Grundlage der des Angebotes der Zuschlagsempfängerin und des hierfür einschlägigen EVB-IT-Vertrages sowie unter Beteiligung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) - ein Nachtrag zur Rahmenvereinbarung geschlossen. Hierdurch dürfen keine Zusatzkosten für die EVL und die ivl ausgelöst werden. Alle relevanten Kostenpositionen sind in die vorliegende Rahmenvereinbarung einzukalkulieren.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf:
- 4.250 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 1.725 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 500 Stück Transponder
- 100 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 775 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 20 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 50 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 60 Stück Router mit Zubehör
- 15 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht nicht. Es werden die folgenden, verbindliche Höchstabnahmegrenzen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 8 Jahren):
- 9.500 Stück Digitale Europrofil Halbzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (teilweise wetterfest in IP66)
- 11.400 Stück Profilverlängerungen in den Größen 5mm, 10mm und 20mm inkl. notwendiger Zubehörteile
- 950 Stück Transponder
- 225 Stück Digitale Vorhängeschlösser inkl. notwendiger Zubehörteile
- 4.000 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung)
- 400 Stück Digitaler Europrofil Doppelknaufzylinder mit Panikverschluss mit Zeitzonensteuerung und Protokollierung inkl. notwendiger Zubehörteile (zusätzlich 400 Stück mit Türüberwachung
- 400 Stück Digitaler Türbeschlag inkl. notwendiger Zubehörteile
- 400 Stück Router mit Zubehör
- 400 Stück Gateway mit Zubehör
- Software
- Dienstleistung vor Ort (insbesondere Aufnahme, Schließplanerstellung, Montage, Standortbestimmung für Router und Gateways, Softwaresupport)
- Support für Software und Hardware
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Lieferung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der EVL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 4 der Rahmenvereinbarungen angeführten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der EVL gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 4 angeführten verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Abweichend von den vorstehenden Sätzen 1 bis 5 stellt die Auftragnehmern die Ersatzteilverfügbarkeit, den Support sowie die Wartung und die Pflege der Betriebssoftware für die Einzelaufträge - auch über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus - gemäß der Anlage 03: Servicekonzept und der Anlage 04: Softwarekonzept sicher.
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der EVL auf Bieterfragen
c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisen (= Vordruck 07)
d) Anlage 03: Servicekonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Softwarekonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
f) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
g) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
h) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
i) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
j) Anlage 08: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes
k) Anlage 09: Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (ALLB) 01/2016 der EVL
l) Anlage 10: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
m) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf erlaubnispflichtig ist.
Der Nachweis muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder elektronischer Registerauszug vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die erlaubte Berufsausübung in Deutschland grundsätzlich nicht durch einen Handelsregisterauszug nachgewiesen werden kann. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Die Erklärung muss auf dem erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in die letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 1.500.000 EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages ist die Lieferung und Montage von elektronischen Schließsystemen einschließlich Betriebssoftware und Support.
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bewerbers bzw. der Mietglieder einer Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtlich folgende Merkmale aufweisen:
- Lieferung von elektronischen Schließsystemen
- mit Betriebssoftware
- einschließlich Montageleistungen
- technischem Support
- und IT-Support
- über mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Referenzzeitraum
- und einer Liefermenge von mindestens 200 Stück in diesem Leistungsjahr für den Referenzkunden
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten nach der SektVO bleiben unberührt.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Leistungsverzeichnis mit Preisen
8 Vordruck 08 Servicekonzept der Auftragnehmerin
9 Vordruck 09 Softwarekonzept der Auftragnehmerin
10 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
11 Handelsregisterauszug
II. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied)
3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jedes Mitglied)
4 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - (für jedes Mitglied)
5 Handelsregisterauszug (für jedes Mitglied)
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen für jedes Mitglied)
III. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer)
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
4 Handelsregisterauszug
5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMD0D9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.