Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 23-10110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
UTA Eingang II (EII) Neckarzimmern, UTA EII-EIII BW Neubau Feuerwache Neckarzimmern, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Materiallager Neckarzimmern, Eingang 2/3 Untertageanlage (UTA), Luttenbachtalstraße 16-18, 74865 Neckarzimmern, Neubau Feuerwache Neckarzimmern für die Liegenschaft der Bundeswehr, Architektenleistung LPH 3-8. Das Gebäude dient als: Leitstelle mit Krieseneinsatzraum, Unterbrinung Brandschutzpersonal, Abstellen der Brandschutzfahrzeuge, Wartung, Instandsetzung, Pflege der Brandschutzfahrzeuge sowie dem feuertechnischen Gerät und als Ausbildungsstätte. BGF ca. 3.118 m², BRI ca. = 14.249 m³
UTA Eingang II (EII) Neckarzimmern
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 23-10110 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Entsprechend der in den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Kriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters.
Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis:
Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von 3 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt(en), dessen/deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die erforderlichen Angaben sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Vorlage der Referenzobjekte soll auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden.
Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten.
Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
Landesbauordnung Baden-Württemberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung bezüglich eventueller Verbindungen mit Russland ist zwingend auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Liegt die Eigenerklärung nicht vor, kann dies
zum Ausschluss am Vergabeverfahren führen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de