Veranstaltungen und Messen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungen und Messen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption, Planung, Organisation, Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen in Form von Messen, Ausstellungen, Events, Tagungen/Kongressen, virtuellen Events und Großveranstaltungen des DLR oder mit Beteiligung des DLR auf nationaler oder internationaler Ebene.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung wird allen Instituten, Einrichtungen und Organisationseinheiten des DLR zur Nutzung gemäß der Ausführungen der Vergabeunterlagen offenstehen.
Köln und sonstige Standorte
Der Beschaffungsgegenstand ist die Konzeption, Planung und Umsetzung von Veranstaltungen sowie die Planung, Organisation und Durchführung von Wissenschaftlichen Veranstaltungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt“ (internationale Veranstaltungen sind denkbar) seitens der Agentur/Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern des DLR.
Der Leistungsumfang wird ausführlich in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung wird allen Instituten, Einrichtungen und Organisationseinheiten des DLR zur Nutzung gemäß der Ausführungen in den Vergabeunterlagen offenstehen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch hierzu in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere umfassende Angaben zum Ablauf des Verhandlungsverfahren finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Verhandlung findet voraussichtlich im Zeitraum 08.05.2023 bis 10.05.2023 statt.
Eine elektronische Abgabe der Anträge und Angebote ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie aber nicht zwingend eine rechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur, der Bedienung (z. B. beim Upload/Download von Dateien) der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter von subreport.
Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.:0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Bewerber/Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt bzw. nach Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit und Lesbarkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so haben diese den Auftraggeber unverzüglich zwingend unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen undHinweise zu reagieren, dies allen im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlungmitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitigzu berücksichtigen. Interessierte Unternehmen haben das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor derVergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere aufden § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Der §160 GWB in Gänze:
[Zitat Anfang] §160 GWB Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
[Zitat Ende].