Gebäudereinigung Soest
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.soest.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten in der Stadt Soest
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Stadt Soest und Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 32.000. m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Stadt Soest mit Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 37.500 m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten
Stadt Soest mit Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 32.500. m²
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 13., 14. + 17.07.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 10.07.2022 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 19.07.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der„Zusammenstellung der Unterlagen“ geforderten anderen Nachweis vorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
-Desinfektor*In, Name und Qualifikationsnachweis zum staatl. geprüften Desinfektor*In.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen!
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
—Gütezeichens RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung oder Zertifizierung gem. EN ISO 9001,
- Gütezeichens EMAS oder Zertifizierung gem. EN ISO14001,
- gültiger Nachweis über die Berechtigung zum Führen des GHP Scoors, nicht älter als 2 Jahre zum Angebotsabgabedatum, mit allen Anhängen als Scan des Originals
— Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In,
- Desinfektor*In: Name und Qualifikationsnachweis zum staatl. geprüften Desinfektor*In
— Objektleitung: Name und Qualifikationsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung: Nachweis der Beruflichen Aus-/Weiterbildung zum/zur Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV) oder vergleichbar. Als vergleichbar werden anerkannt Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln,
— Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Konzept zu Mitarbeiterschulungen, c) Konzept zur Personalbeschaffung.
- Konzept zur Start-Up-Phase über die ersten 3 Monate des Vertrages
- Konzept zum Reinigungsgeräteeinsatz.
- Konzept zum Reinigungschemieeinsatz.
— Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über – mit den hier ausgeschriebenen Leistungen – vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Auftraggeber,
— Bodenreinigungsfläche des Objektes,
— Gereinigte Objektarten,
— Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
— Rechnungswert in Euro Und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich.
Näheres zu den Kriterien siehe Vergabeunterlagen
Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW.
Aufrechterhaltung der Zertifizierungen
näheres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 19.07.2023 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis -Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Auf § 160 3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.