Rahmenvertrag Schmutzwassergruben Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schmutzwassergruben
Entleerung der Abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, sowie der Abwassertransport zur Kläranlage, Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Rahmenvertrag Schmutzwassergruben linksrheinisch
Köln Kreisfreie Stadt
Entleerung der Abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen im linksrheinischen Stadtgebiet, sowie der Abwassertransport zur Kläranlage
um 2 Mal 12 Monate seitens StEB-Köln möglich, siehe LV
Rahmenvertrag Schmutzwassergruben rechtsrheinisch
Köln Kreisfreie Stadt
Entleerung der Abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen im rechtsrheinischen Stadtgebiet, sowie der Abwassertransport zur Kläranlage
Nebenangebote mit Hauptangebot
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schmutzwassergruben linksrheinisch
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Schmutzwassergruben rechtsrheinisch
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrew.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist insbesondere und ausdrücklich auf die in den §§134, 135 und 160 GEB nominierten Fisten hin.