Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Sinsheim - Hoffenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 775/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fibernet-rn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Sinsheim - Hoffenheim
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Sinsheim - Hoffenheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Auftrag der Stadt Sinsheim im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Die Stadt Sinsheim ist eine Mittelstadt im Nordwesten Baden-Württembergs, etwa 22 Kilometer südöstlich von Heidelberg beziehungsweise 28 Kilometer nordwestlich von Heilbronn, an der Elsenz. Das im Jahre 770 erstmals erwähnte Sinsheim gehörte jahrhundertelang zur Kurpfalz. Es ist nach Weinheim die zweitgrößte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und ein Mittelzentrum in der Metropolregion Rhein-Neckar. Seit 1. Januar 1973 ist Sinsheim Große Kreisstadt. Sinsheim liegt im Herzen des Kraichgaus und grenzt an die südlichen Ausläufer des vorderen Odenwalds. Durch die Stadt fließt die Elsenz, ein kleiner, überwiegend nicht schiffbarer, linker Nebenfluss des Neckars, der bei Neckargemünd mündet. Das Stadtgebiet Sinsheims gliedert sich in die Kernstadt und die zwölf im Rahmen der Gebietsreform in Baden-Württemberg zwischen 1971 und 1973 eingemeindeten Stadtteile Adersbach, Dühren, Ehrstädt, Eschelbach, Hasselbach, Hilsbach, Hoffenheim, Reihen, Rohrbach, Steinsfurt, Waldangelloch und Weiler. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Stadtteil Hoffenheim der Stadt Sinsheim. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt sowie der Förderbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung des Projekts ist in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz des Zweckverbands, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Stadt Sinsheim, Stadtteil Hoffenheim: - ca. 21,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 892 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 20 Unterverteilungen (RVt) Die Bestandunterlagen/Planunterlagen des Auftraggebers entsprechen nicht den Vorgaben des Fördermittelgebers hinsichtlich des umzusetzenden Faser-, Material- und Reservekonzepts des Bundes sowie den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Der Planungsstand ist folglich hinsichtlich Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes in eine Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln und gemäß den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen bereitzustellen. Der Auftraggeber hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem zukünftigen Auftragnehmer in elektronischen Datenformaten (Shape-Daten) als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden können. Den Bewerbern/Bietern werden diese Daten gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.