3.Gesamtschule 1. und 2. Bauabschnitt, Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04/057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.Gesamtschule 1. und 2. Bauabschnitt, Außenanlagen
Landschaftsgärtnerische Arbeiten für Außenanlagen
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Geplant ist die Herstellung der Außenanlagen der 3. Gesamtschule Hamm. Dies umfasst unter anderem den Pausenhof z.B. mit befestigten Flächen, Sitzgelegenheiten, Vegetationsflächen, Treppenstufen, Sitzstufen, Boulderwand und Spielgeräten, einen Sportplatz mit Laufbahn, Bolzplatz und Kugelstoßanlage sowie einen Parkplatz mit 93 Stellplätzen.
Das Zeitfenster zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erstreckt sich ab Juli 2023 bis Ende November 2023. Das Zeitfenster zur Umsetzung des zweiten Bauabschnitts ist zweigeteilt. Zur Inbetriebnahme von Bauteil F (Zweifeldsporthalle) sind die Flächen rund um das Gebäude (Erschließung, Brandschutz, Fahrradständer, etc.) parallel mit Bauabschnitt 1 herzustellen. Sportplatz und Parkplatz können erst nach Abbruch der Containerburg und somit nach Inbetriebnahme von Bauteil D (Sekundarstufe I) hergestellt werden. Der Zeitraum hierzu beschränkt sich in etwa auf Anfang Mai 2024 bis Ende Juli 2024, ausgenommen der Pflanzarbeiten. Diese haben im 4. Quartal 2024 zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Garten- & Landschaftsbau Mennigmann GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1H4SPVM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html