Instandhaltung / Prüfung von Laborabzügen Referenznummer der Bekanntmachung: 071-2023-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung / Prüfung von Laborabzügen
Die Universität Bielefeld beabsichtigt die Vergabe eines Prüf- und Instandsetzungsvertrages für die Laborabzüge
(Digestorien).
In der Universität Bielefeld sind ca. 700 Laborabzüge in den Bereichen der naturwissenschaftlichen Fakultäten in Betrieb.
Der Vertrag beinhaltet die jährliche Prüfung der Laborabzüge und deren Überwachungseinrichtungen gemäß BetrSichV. Des
Weiteren ist die Instandsetzung von Mängeln an den Laborabzügen Teil des Auftrages.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Die Wartung soll vorzugsweise, nach Absprache mit den Nutzern, in der vorlesungsfreien Zeiten erfolgen (September/Oktober).
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Er verlängert sich automatisch 2 mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht 3
Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Es kann sich dementsprechend eine maximale
Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)*. Darf nicht älter als 6 Monate. gerechnet ab Datum der Angebotsfrist, sein.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
- Gültiger Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden. Ggf. Nennung der Mindestdeckungssumme
- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
-bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533.
- Nachweis befähigte Person (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Nachweis befähigte Person für die Prüfung von Abzügen nach folgenden Vorschriften, in der jeweils aktuellsten Fassung:
· Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
· TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
· TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
· TRBS 1203 "Befähigte Personen"
· Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
· TRGS 526 Laboratorien, Abschnitt 7.3
· BGII GUV-I 850-0 Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen, Abschnitt 6.3 und 7.3
· BGI 850-2, T032 Laborabzüge: Bauarten und sicherer Betrieb
· DIN EN 14175 1-6 Abzüge
· DIN 129241-4 Laboreinrichtungen; Abzüge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2027
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYWT3B8SW9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland