Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur Etablierung einer neuen Betriebsstätte - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreuztal.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1de90f
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur Etablierung einer neuen Betriebsstätte - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
Das städtische Wasserwerk der Stadt Kreuztal beabsichtigt die Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur
Etablierung einer neuen Betriebsstätte.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI.
Aherhammer 6, 57223 Kreuztal
Umbauplanung und Komplettsanierung einer Gewerbeimmobilie zur Umnutzung. Grundlegende Sanierung
eines Gebäudekomplexes mit zwei Lagerhallen, einem Verwaltungstrakt und einem ehemaligen Wohnhaus.
Diese sollen unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe des Städtischen Wasserwerkes saniert und zoniert
werden. Auf Basis einer 2022 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden Gesamtkosten in Höhe von ca. 2,5
Mio. €brutto (KGR 200-700) für die Maßnahme ermittelt.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen (vgl.
Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
—Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI,
—Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI,
—Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
—ggf. weitere besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung zweier Hallen mit Bürogebäude zur Etablierung einer neuen Betriebsstätte - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).