2023-0345 Jahresvertrag zur Durchführung von Bodenuntersuchungen als baubegleitende Qualitätssicherung für Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0345
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0345 Jahresvertrag zur Durchführung von Bodenuntersuchungen als baubegleitende Qualitätssicherung für Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg
Dienstleistungsauftrag -
Rahmenvertrag 2021/2023 zur Durchführung von Bodenerkundungen und baubegleitende Qualitätssicherung bei Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg im Leistungszeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2023.
Die in der Leistungsbeschreibung abgefragten Einheitspreise gelten als Grundlage für die Vergabe von Rahmenverträgen an die drei preisgünstigsten Bieterinnen.
Die Beauftragung des veranschlagten Auftragsvolumens erfolgt an die, nach dem Gesamtangebotspreis, drei günstigsten Bieterinnen wie folgt:
50% an die günstigste Bieterin,
30% an die zweitgünstigste Bieterin,
20% an die drittgünstigste Bieterin
Die jeweiligen Bodenuntersuchungen und baubegleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen werden in Bezug zu den jeweils geschlossenen Rahmenverträgen im Anschluss daran als Einzelabrufe durch unsere Fachbereiche (Stadtentwässerung) über das HaPo vergeben.
Diverse Stellen im Stadtgebiet Duisburg 47059 Duisburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Düffel GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1H5DFFD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]