Gewässerökolog. Maßnahmen an der Kinzig, zeitparallel mit der LGS Offenburg. Planungsleistungen: Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: G.FI 1149
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpf
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerökolog. Maßnahmen an der Kinzig, zeitparallel mit der LGS Offenburg. Planungsleistungen: Ingenieurbauwerke
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen an der Kinzig in Offenburg. Diese beinhalten Ingenieurleistungen der Objektplanung. Die vorgesehene Ausführung erfolgt über eine Flusslänge von ca. 4,5 km, davon 2,85 km Umgestaltung als ökologische Funktionsbereiche und 1,65 km Umgestaltung als Erlebnisraum im Zusammenhang mit der LGS 2032.
Die Maßnahmen bzw. Planungsleistungen sind zeitparallel mit den durch die Stadt Offenburg über einen Landsch.-Arch.-Wettbewerb ausgelobten Maßnahmen zur Landesgartenschau (LGS 2032) abzuwickeln u. mit diesen abzustimmen.
Zur Vergabe der Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb durchgeführt; die Vergabe erfolgt stufenweise.
Auf erläut. Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
Offenburg
II.2.4.1 Leistungsumfang.
Der Planungsbereich erstreckt sich auf die etwa 4,5 km lange Regelprofilstrecke der Kinzig zwischen der Brücke Südring und der Straßenbrücke im Ortsteil Bühl.
Eine ökologische Aufwertung der Kinzig muss den bestehenden Hochwasserschutz bis zu
einem HQ100 beibehalten, da eine Erhöhung der Dämme aus Platzgründen nicht möglich
ist. Andererseits muss die Renaturierung auch bei den sehr geringen Abflüssen im Normal-
fall (geregelte Abflussmenge wegen Wasserkraftanlagen) eine ausreichende Wassertiefe
bieten, damit die ökologische Funktion als Lebensraum erhalten bzw. deutlich verbessert
wird. Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerökologie hin zu einer Erhöhung der Strukturdiversität und einer naturnahen Gewässerstruktur im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Ing.-Bauwerke.
Hier: Einzelgewässer mit in Bezug auf Planungszustand ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI.
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 1.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
Pos. 1.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW nach Anlage 12.1 HOAI.
Pos. 1.2.1) Optional: Örtliche Bauüberwachung.
Pos. 1.2.2) Optional: Festlegung und Begleitung von Vermessungsarbeiten Dritter.
II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. Nov 2023.
b) Abschluss der LP 8 so, dass die erforderlichen Anpflanzungen/Einsaaten vor Beginn der LGS (Mai 2032) vorgenommen werden können. Das bedingt, dass ein Großteil der Bauarbeiten bis Ende 2030 abgeschlossen ist. Restarbeiten/vollständiger Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.04.2032.
d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Ein vorläufiger Zeitplan liegt den Vergabeunterlagen im Entwurf bei.
Nach der Umsetzung: LP 9, Objektbetreuung bis zu den Verjährungsfristen.
II.2.9.1)
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung in […]:
- III.1.2.2 Spezif. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren [8 Prozent];
- III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter und Führungskräfte [8 Prozent];
- III.1.3.2 Referenzen Unternehmen/Bewerber [25+25+10+10=70 Prozent)]
- III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität [9 Prozent];
- Gesamteindruck der Bewerbung [5 Prozent].
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet gem. § 75 (6) VgV das Los.
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Leistungen sind mit anderen Beteiligten abzustimmen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1)
Teilnahmeanträge.
TN-Anträge / Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Hinweis:
TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
III.1.1.2)
Registereintrag.
Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
III.1.1.3)
Eigenerklärung (EE).
Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.
Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).
Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4)
Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege).
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
III.1.1.5)
Unterauftrag (UA).
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.6)
Verpflichtungserklärungen (VE).
VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
III.1.1.7)
Originale.
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.1)
Berufshaftpflichtversicherung (BHV).
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS.
Für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.
III.1.2.2)
Umsatz.
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.2.3)
Personal/Beschäftigte.
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.3.1)
Schlüsselpersonal:
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
III.1.3.2)
Referenzen des Bewerbers.
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation.
Konkretisierende Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang, Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards aufgeführt.
III.1.3.3)
Referenzen Personal (Vorlage erst mit Angebot).
Nachweise geeigneter Referenzen des Personals nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und gewertet.
Neben Referenzen für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter müssen auch Bearbeiterreferenzen (Ing. o.ä.) sowie unterstützender Fischökologe mit mind. 1 Referenz jeweils vorgelegt werden, um die Qualität des Bearbeiterteams einschätzen zu können.
III.1.3.4)
Qualitätssicherung.
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):
Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
Allgemein.
a) Max. Anzahl an Referenzen: 4
b) Alter der Ref.: nicht älter als 10 Jahre.
c) Ref. können erbracht werden durch: Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft / im aktuellen Verfahren benannte Nachunternehmen (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.
Spez. Anforderungen für Ingenieurleistungen.
1) Mindestanforderung für Referenzen Objektplanung:
Ökologische Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers LP 2-4 und/oder LP 5-8.
Die Ref. müssen in der Gesamtschau aller Referenzen insgesamt LP 2-8 abdecken.
2) 2 Mindestreferenzen (obligatorisch). Bis zu 2 weitere Referenzen.
3) Ref. 1 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers mit Sohlen- und Ufergestaltung gemäß fischökologischen Erfordernissen, entsprechend den o.g. Mindestanforderungen, Gewässergröße > 8 m und/oder Maßnahmenlänge > 0,5 km, Baukosten mind. 0,75 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hochwasserschutz-Maßnahmen. b) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8). c)
Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei Freianlagen. d) mit Einbindung eines Fischökologen im Planungsprozess und/oder der baulichen Ausführung.
4) Ref. 2 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers als „Erlebnisraum“/Renaturierung inkl. Ufergestaltung, entsprechend den o.g. Mindestanforderungen, Gewässergröße > 8 m und/oder Maßnahmenlänge > 0,5 km, Baukosten mind. 0,75 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hochwasserschutz-Maßnahmen. b) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8). c) Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei Freianlagen.
5) Ref. 3 u. 4 = Leistungen aus dem vorgen. Bereichen (ökologische Gewässerumgestaltung bzw. Erlebnisraum / Renaturierung). Falls keine Projekte angegeben werden können, die die o.g. strengen Anforderungen erfüllen, sind geringere Anforderungen akzeptabel. Bei diesen Projekten sollten zwecks Vergleichbarkeit die Baukosten wenigstens 400 T€ betragen.
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Personal - Projektleiter, Stellvertreter und Bearbeiter):
Referenzen für das eingesetzte Personal werden erst mit der Angebotsabgabe gefordert und gewertet und sind im TN-Wettbewerb NOCH NICHT einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung u. die Vorgabe der vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber.
Das Personal muss die Referenzanforderungen, die im Teilnahmewettbewerb vom Unternehmen als Mindestreferenzen gefordert werden, im gesamten Spektrum abdecken und mit eigenen Personalreferenzen nachweisen.
Es können bis zu 8 Personalreferenzen vorgelegt werden, davon mind. PL (2), SPL (2), Ing./Bearbeiter o.ä. (1), begleitender Fischökologe (1).
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2)
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
III.2.2.1)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
III.2.2.2)
Ein Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
III.2.2.3)
Die Bestimmungen von Genehmigungs- sowie Förderungs- und Bewilligungsbescheiden sind vom Auftraggeber / Zuwendungsempfänger und von den Ausführenden zu beachten.
III.2.2.4).
Erklärung zu Russland-Sanktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0)
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Das Vergabeplattform-Dokument mit der Nr. 110 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
VI.3.1)
Der Teilnahmeantrag und alle geforderten Unterlagen sind über die in der Bekanntmachung unter Ziff. I.3 benannte Vergabeplattform elektronisch in Textform einzureichen. Der Auftraggeber kann vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall die Vorlage von Originalen verlangen. Alle geforderten Angaben und Unterlagen sind, soweit im Einzelnen nichts anderes erwähnt ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.3.2)
Die Teilnahmeanträge werden gemäß § 55 (1) VgV erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge geöffnet.
VI.3.3)
Der für das Vergabeverfahren angesetzte Terminablauf ergibt sich aus der Anlage „Termine Vergabeverfahren“.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Terminablaufs vor.
VI.3.4)
Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen;
Fristen/Termine für die Frageneinreichung und die letztmalige Fragenbeantwortung: Siehe Anlage „Termine Vergabeverfahren“.
Rechtzeitig eingegangene Fragen werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform beantwortet. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden.
VI.3.5)
Die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (Referenzen Bewerber, Ziff. III.1.3.2) sind vom Bewerber hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu priorisieren und in entsprechender Reihenfolge in die Bewerbung aufzunehmen. Die Angaben zu den Referenzen sind hierbei mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Differenzierung anzugeben. Im Auswahlverfahren werden nur die Referenzen der jeweiligen Referenzliste des Bewerbungsformulars ausgewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Referenzen sind im „Formular Eignungskriterien Bewerber“ einzutragen.
VI.3.6)
Die Erfüllung der Mindeststandards und Eignungskriterien für das Auswahlverfahren (Ziff. III.1.3.2) sind nach eigener Einschätzung vom Bewerber als Eigenerklärung im „Formular Eignungskriterien“ einzutragen und werden vom Auftraggeber mit Hilfe der eingereichten Angaben überprüft und anschließend bewertet – etwa anhand der Beschreibungen der Bewerber-Referenzen sowie ggf. ergänzend durch Einholung von Auskünften bei Auftraggebern. Bei der Bewertung der Referenzen des Bewerbers im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung mit differenzierter Bewertung der Referenzen (Details vgl. „Formular Eignungskriterien Bewerber“).
VI.3.7)
Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Übersetzer beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Benannte Ansprechpartner müssen deutschsprachig sein.
VI.3.8)
Die Kosten für die Bewerbung und die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht erstattet (§ 77 (1) VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.