Rahmenvertrag Wartung und Reparatur Haushaltselektrogeräte für den LVR Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung und Reparatur Haushaltselektrogeräte für den LVR
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland
Regional-Los Nord
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
"Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland"
Die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden.
Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich "Kontakt" einsehbar.
Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 279.000,00 €. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 558.000,00 €. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen:
Region Nord: 112.000 €
Region Ost: 41.000 €
Region Süd: 40.000 €
Region West: 86.000 €
Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden.
In den Einrichtungen des LVR sind grundsätzlich hochwertige Markengeräte im Einsatz.
Dies begründet sich in dem hohen Anspruch, der in Bezug auf Qualität, Langlebigkeit, Nutzungsleistung und Energieeffizienz an die Geräte gestellt wird. Naturgemäß handelt es sich hierbei um Geräte älterer Bauart, die sukzessive bei Bedarf um Nachfolgemodell ersetzt werden. Eine Neubeschaffung von Geräten, deren Reparatur nicht mehr möglich bzw. nicht mehr wirtschaftlich ist, ist aus diesem Vertrag nicht abzuleiten. Entsprechende Empfehlungen sollen den Dienststellen auf Anfrage jedoch zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden.
Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an:
• Waschmaschinen
• Wäschetrocknern
• Geschirrspülmaschinen
• Kühl- und Gefrierschränken
• Elektroherden und Backöfen
• Mikrowellengeräten
• Dunstabzugshauben
• Kaffeemaschinen
Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend.
Die Angaben im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beauftragungswerten der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt die*der zukünftige Auftragnehmer*in keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2026
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Regional-Los Ost
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
"Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland"
Die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden.
Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich "Kontakt" einsehbar.
Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 279.000,00 €. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 558.000,00 €. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen:
Region Nord: 112.000 €
Region Ost: 41.000 €
Region Süd: 40.000 €
Region West: 86.000 €
Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden.
In den Einrichtungen des LVR sind grundsätzlich hochwertige Markengeräte im Einsatz.
Dies begründet sich in dem hohen Anspruch, der in Bezug auf Qualität, Langlebigkeit, Nutzungsleistung und Energieeffizienz an die Geräte gestellt wird. Naturgemäß handelt es sich hierbei um Geräte älterer Bauart, die sukzessive bei Bedarf um Nachfolgemodell ersetzt werden. Eine Neubeschaffung von Geräten, deren Reparatur nicht mehr möglich bzw. nicht mehr wirtschaftlich ist, ist aus diesem Vertrag nicht abzuleiten. Entsprechende Empfehlungen sollen den Dienststellen auf Anfrage jedoch zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden.
Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an:
• Waschmaschinen
• Wäschetrocknern
• Geschirrspülmaschinen
• Kühl- und Gefrierschränken
• Elektroherden und Backöfen
• Mikrowellengeräten
• Dunstabzugshauben
• Kaffeemaschinen
Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend.
Die Angaben im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beauftragungswerten der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt die*der zukünftige Auftragnehmer*in keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2026
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Regional-Los Süd
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
"Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland"
Die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden.
Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich "Kontakt" einsehbar.
Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 279.000,00 €. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 558.000,00 €. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen:
Region Nord: 112.000 €
Region Ost: 41.000 €
Region Süd: 40.000 €
Region West: 86.000 €
Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden.
In den Einrichtungen des LVR sind grundsätzlich hochwertige Markengeräte im Einsatz.
Dies begründet sich in dem hohen Anspruch, der in Bezug auf Qualität, Langlebigkeit, Nutzungsleistung und Energieeffizienz an die Geräte gestellt wird. Naturgemäß handelt es sich hierbei um Geräte älterer Bauart, die sukzessive bei Bedarf um Nachfolgemodell ersetzt werden. Eine Neubeschaffung von Geräten, deren Reparatur nicht mehr möglich bzw. nicht mehr wirtschaftlich ist, ist aus diesem Vertrag nicht abzuleiten. Entsprechende Empfehlungen sollen den Dienststellen auf Anfrage jedoch zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden.
Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an:
• Waschmaschinen
• Wäschetrocknern
• Geschirrspülmaschinen
• Kühl- und Gefrierschränken
• Elektroherden und Backöfen
• Mikrowellengeräten
• Dunstabzugshauben
• Kaffeemaschinen
Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend.
Die Angaben im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beauftragungswerten der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt die*der zukünftige Auftragnehmer*in keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2026
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Regional-Los West
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt im Rahmen eines offenen Verfahrens folgende Leistungen aus:
"Rahmenvertrag über die Reparatur und Wartung von Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräten für die Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland"
Die Hauptabnehmer der Leistungen aus dem Rahmenvertrag sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll der Rahmenvertrag aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden.
Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich "Kontakt" einsehbar.
Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit für alle Regionen insgesamt ca. 279.000,00 €. Auf die maximale Laufzeit und alle Lose gesehen, ergibt sich ein geschätzter Umsatz von 558.000,00 €. Der Bedarf unterteilt sich wie folgt auf die LVR-Regionen:
Region Nord: 112.000 €
Region Ost: 41.000 €
Region Süd: 40.000 €
Region West: 86.000 €
Über den Rahmenvertrag sollen sämtliche Reparaturaufträge sowie Wartungen für die verschiedensten Haushaltselektro- und Kleingewerbegeräte des LVR abgedeckt werden.
In den Einrichtungen des LVR sind grundsätzlich hochwertige Markengeräte im Einsatz.
Dies begründet sich in dem hohen Anspruch, der in Bezug auf Qualität, Langlebigkeit, Nutzungsleistung und Energieeffizienz an die Geräte gestellt wird. Naturgemäß handelt es sich hierbei um Geräte älterer Bauart, die sukzessive bei Bedarf um Nachfolgemodell ersetzt werden. Eine Neubeschaffung von Geräten, deren Reparatur nicht mehr möglich bzw. nicht mehr wirtschaftlich ist, ist aus diesem Vertrag nicht abzuleiten. Entsprechende Empfehlungen sollen den Dienststellen auf Anfrage jedoch zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich sowohl um Haushaltselektrogeräte als auch um Kleingewerbegeräte, die bei Bedarf über einen gesonderten Rahmenvertrag gekauft werden.
Ausgeschrieben werden Reparaturen sowie Wartungen an:
• Waschmaschinen
• Wäschetrocknern
• Geschirrspülmaschinen
• Kühl- und Gefrierschränken
• Elektroherden und Backöfen
• Mikrowellengeräten
• Dunstabzugshauben
• Kaffeemaschinen
Es handelt sich dabei überwiegend um Fabrikate der Hersteller Miele, Liebherr, Siemens und AEG. Die Aufzählung der Geräte und Hersteller ist nicht abschließend.
Die Angaben im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beauftragungswerten der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt die*der zukünftige Auftragnehmer*in keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 24 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.03.2026
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Konzessionierung eines Meisterbetriebes IHK.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit_EU.
II) Anlage 2 — Bietereignung (den Vergabeunterlagen beigefügt) mit Angaben zu:
1) Firmenprofil;
2) Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 (Angabe p. a.);
3) Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 (Angabe p. a.).
4) Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden (je Schadensfall) 3 000 000 EUR,
— Sachschäden (je Schadensfall) 2 000 000 EUR,
— Umweltschäden (je Schadensfall) 500 000 EUR,
— Vermögensschäden (je Schadensfall) 500 000 EUR.
Der Bieter hat in der Anlage 2 - Bietereignung zu erklären, dass er nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit nebenstehenden Versicherungssummen vorlegt. Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. a. Versicherungssummen nicht bestehen, hat der Bieter in der Anlage 2 - Bietereignung zu erklären, dass eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit unverzüglich nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
- Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre, beizufügen. Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Nachweis über Kundendienstverträge der Hersteller (mind. Miele, Siemens, Liebherr und AEG), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den "Vordruck Bietereignung" aus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.