Verlagsausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: IHK DU 01-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pkf-fasselt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ihk.de/niederrhein
Abschnitt II: Gegenstand
Verlagsausschreibung
Das Printmedium "Niederrhein Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt und damit das amtliche
Bekanntmachungsorgan der Niederrheinischen IHK. Es erscheint kontinuierlich, konkret vorgesehen ist ein
viermaliges Erscheinen pro Jahr, jeweils zum Quartalsende. Für die Inhalte der redaktionellen Beiträge ist
ausschließlich die Niederrheinische IHK verantwortlich. Die technische Herstellung (Grafik) und der Druck und Vertrieb der Zeitschrift sollen durch den/die gesuchten Auftragnehmer erfolgen.
Grafische Umsetzung des Printmagazins
Die Niederrheinische IHK als Eigentümer und Herausgeber des IHK-Magazins "Niederrhein Wirtschaft" (NW)
überträgt dem Auftragnehmer die grafische Umsetzung der "NW" gemäß den jeweils aktuellen von der
IHK festgelegten grafischen Parametern als Printprodukt.
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Layout-Arbeiten im Rahmen des Magazin-Designs:
- Magazingerechte Bearbeitung der angelieferten Texte: Headlines, Zwischenüberschriften, Struktur,
Spannungsbogen, Kästen, Tabellen etc.
- Erstellen von Grafiken
- Nachbearbeitung von zugeliefertem digitalen Bildmaterial
- Illustrationen, sofern erforderlich
- Heftplanung und Layout für alle Seiten
- Farbige Gesamtdatei zur Freigabe.
Die erste vom Auftragnehmer hergestellte Ausgabe ist die März-Ausgabe 2024 (Erscheinungstermin Ende
März).
Einmalige Verlängerung um 3 Jahre.
Druck und Vertrieb
Druck und Vertrieb
Einmalige Verlängerung für 3 Jahre möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Vorlage Handelsregisterauszug oder vergleichbar
Lose 1 und 2:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie die Umsätze für mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- aktuelle Bankauskunft
keine
Lose 1 und 2:
- Angaben zum Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst, insbesondere Rechtsform, Besitzverhältnisse, Sitz, Gründungsjahr, Beginn der Tätigkeit am Markt
- Angaben zur Zahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren
- Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus den letzten vier Jahren
zusätzlich Los 1:
- Angaben zum Personal, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Leistungserbringung vorgesehen ist
Lose 1 und 2:
- Angaben zum Bewerber: Bewerber ist seit mindestens 4 Jahren am Markt tätig
zusätzlich Los 1:
- Angaben zum Personal: Benennung von mindestens 1 Grafiker/in mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium
- Angaben zu Referenzprojekten: Vorlage von mindestens 2 Print-Referenzen, davon mind. 1 periodische Publikation
zusätzlich Los 2:
- Angaben zu Referenzprojekten: Vorlage von mindestens 2 Print-Referenzen
Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Die Vollmacht des Vertreters der Bewerbergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierzu ist das Formular 531 EU zu verwenden.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular 521 EU) sowie zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Teilnahmeanträge geändert oder zurückgezogen werden, bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gilt dies für Angebote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters sind ausgeschlossen.
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (NIHK) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nach
eigener Einschätzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (EuGH, Urteil v. 22.9.2013, Rs. C-526/11
und VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015, Az.: 1/SVK/033-15) kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB
ist. Die NIHK hat sich jedoch freiwillig dazu verpflichtet, bestimmte Regelungen des GWB in Verbindung
mit der VgV ab Erreichen des EU-Schwellenwerts anzuwenden (§§ 107, 109-112, 115-134, 148-154
GWB sowie die Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung im Rahmen der Regelungen der
Beschaffungssatzung in analoger Anwendung). Dazu gehören nicht die Regelungen zum Bieterrechtschutz.
Damit ist der vergaberechtliche Rechtsschutz der §§ 155 ff. GWB nicht eröffnet.
Sollte ein Unternehmen von der Einschätzung der NIHK und der Rechtsprechung abweichen und die
Auffassung vertreten, es handele sich bei der vorliegenden Beschaffung der NIHK gleichwohl um ein
förmliches Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB i. V. m. der VgV und dem Mindestlohngesetz, und ggf.
einen Nachprüfungsantrag stellen, weist die NIHK ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall nach der
Rechtsprechung der Antrag ggf. kostenpflichtig abgewiesen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YF66XVX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für den Fall, dass der Bieter entgegen der unter dem Gliederungspunkt VI.3) genannten Rechtsprechungslinie
gleichwohl davon ausgeht, dass die Niederrheinische IHK ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB ist und
deshalb der Rechtsweg nach den §§ 155 ff. GWB eröffnet ist, sind die nachfolgenden Fristen zu beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind, muss der
Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter
innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer
VI.4.1) benannten
Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).