Medienversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZK-473.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinloe.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Medienversorgungsanlagen
Medienversorgungsanlagen für den Klinikneubau zur Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH an einem neuen Campus in Lörrach (Stadtteil Brombach)
Campus Zentralklinikum Lörrach
(in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend)
künftig: Am Klinikum 1
79541 Lörrach
Medienversorgungsanlagen:
> Ausgeschrieben sind:
2x Medizinische Drucklufterzeugungsanlagen ca. 4200 l/min (jeweils 2x 100% mit 4x 50%-Kompressoren)
1x Techn. Drucklufterzeugung ca. 1900 l/min
ca. 55 Stück Bereichskontrolleinheiten
ca. 2000 Entnahmestellen
ca. 23 km Kupferrohr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medienversorgungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berndroth
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56370
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx