Große Kreisstadt Eppingen - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1469
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eppingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Große Kreisstadt Eppingen - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5 für die Leistungsphasen 2 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen.
Eppingen
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule". Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen im Leistungsbild Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen
1 bis 5 für die Leistungsphasen 2 bis 9 .
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Fachplaners erfolgt ab Leistungsphase 2. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Stadt Eppingen vergibt darüber hinaus in gesonderten Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens und zudem die Fachplanung Tragwerksplanung national vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (zwei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die beiden Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Auftragsvolumen (KG 400 gem. DIN 276) in EUR netto jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 240.000 5 Punkte;
Projektvolumen >= EUR 200.000 3 Punkte;
Projektvolumen >= EUR 160.000 " 1 Punkt.
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Neubau als Erweiterung eines Bestandsbaus 5 Punkte;
Neubau ohne Erweiterung eines Bestandsbaus 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund/Land im Rahmen des Ausbaus der Ganztagesbetreuung.
Die Vergabestelle hat sich vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben zur Zusammenrechnung der geschätzten Planungshonorare im Rahmen der vergaberechtlichen Schwellenwertberechnung entschieden, die TGA-Planungsleistungen europaweit auszuschreiben, obwohl der geschätzte Auftragswert der verfahrensgegenständlichen Leistungen der TGA-Planung bei isolierter Betrachtung unterhalb des Schwellenwerts von [Betrag gelöscht] EUR liegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
zu (1): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich der TGA-Planung in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes nicht vor dem 01. Januar 2017)
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über zwei Referenzprojekte im Bereich der TGA-Planung, Anlagengruppen 1 bis 5, in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung eines Gebäudes mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 160.000,00 netto (KG 400 gem. DIN 276). Die Leistungsphase 8 muss in beiden Referenzen erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf in allen drei Referenzen nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein.
Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber erbracht worden sein.
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6UAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.