Vergabe Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-detmold.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Freianlagen
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Die Stadtwerke Detmold erhalten einen neuen Hauptsitz, sowie ein neues Rohrlager. Für ein einladendes und gleichsam funktionales Umfeld, wird das umliegende Gelände in einer modernen Gradlinigkeit neu strukturiert. Der Fokus liegt dabei auf einer klaren Mittelachse, die den Haupteingang den Neubau erschließt. So sollen auch die historischen Leistungslagen und die Gasleuchte einen neuen repräsentativen Platz im Bereich des neuen Haupteingangs bekommen. Das restliche Umfeld ist funktional gehalten. Dominant sind hier die neuen Parkflächen. Diese werden jedoch immer von aufwendigen Grünstrukturen mit z.T. hohen Gehölzen gebrochen, sodass sich rechts und links der genannten Mittelachse ein grünes Bild ergibt.
Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind
19.06.2023 Ausführungsbeginn Bauabschnitt 1 (Rohrlager)
08.09.2023 Fertigstellung Bauabschnitt 1 (Rohrlager)
29.01.2024 Ausführungsbeginn Bauabschnitt 2
03.05.2024 Fertigstellung Bauabschnitt 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBF6UL6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.