Neubau Kita Schimmelfeld, Hermannstr. 23, Flst. 3534/2 in 74354 Besigheim Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Besigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Schimmelfeld, Hermannstr. 23, Flst. 3534/2 in 74354 Besigheim
Die Stadt Besigheim beabsichtigt sukzessive weitere Kita-Gruppen einzurichten:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vom Architekt wird auch erwartet, bezüglich der Bauweise des Neubaus Alternativen zu betrachten (Massivbau / Holzbau / hoher Vorfertigungsgrad, Hybridbauweise aus Massiv- und Holzbau). Der Neubau soll insgesamt funktional, nachhaltig und kostengünstig sein. Die Kommune setzt die gesetzlich festgesetzten Nachhaltigkeitserfordernisse insbesondere in Bezug auf Verwendung nachhaltiger Baustoffe, Lebenszykluskosten und Architektur von Fassade und Innenbereichen als Mindestmaß der Errichtung voraus. Die Vorgaben der Wärmeschutzgesetzgebung sollen unterschritten werden, Zuschussfähigkeit nach den neuesten Vorgaben des GEG ist einzuplanen. Gemäß den geltenden baurechtlichen Vorschriften wird auf dem Dach des Hauses eine PV-Anlage notwendig. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen den Auslobungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Besigheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.