Gemeinde Seckach Referenznummer der Bekanntmachung: R2023/06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seckach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seckach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Seckach
Die Gemeinde Seckach ist Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die Liegenschaften sind geographisch über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben.
Näheres über unsere Gemeinde, erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.seckach.de
Die Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäude der Gemeinde Seckach werden in insgesamt 2 Losen europaweit ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.
Unterhaltsreinigung in den Objekten der Gemeinde Seckach
74743 Seckach im gesamten Gemeindegebiet
Unterhaltsreinigung in unterschieldichen Gebäude (Rathaus, Schulen, Friedhöfe, Hallenbad usw.)
3x 12 Monate
Fensterreinigung der Objekte aus Los 1
Fensterreinigung der Objekte aus Los 1
3x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A1)
- Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (Bei Bedarf, Anlage A1),
- Eigenerklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Bei Bedarf, Anlage A1).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder
mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde (Vordruck in der Angebotserklärung
enthalten)
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k
Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (Vordruck in der
Angebotserklärung enthalten)
- Kopie des Handelsregistereintrages nach der jeweiligen Rechtsform nicht älter als 3 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer
von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).